BIM und die Rolle des Anwalts

Im aktuellen Anwaltsblatt ist ein ausführliches Portrait über Rechtsanwalt Dr. Andreas Bahner erschienen. Darin wagt der junge Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einen Blick in die digitale Zukunft unserer Zunft und erläutert, wie das Building Information Modeling, kurz BIM, aus seiner Sicht die Rolle von Baurechtsanwälten verändern wird. Dabei verweist er auf die wachsende Akzeptanz der digitalen Planungsmethodik in der Politik, die deren Vorzüge sogar im Koalitionsvertrag festgehalten hat. Ganz nebenbei gibt das Gründungsmitglied der „Arbeitsgruppe Junge Anwälte“ der ARGE Baurecht sehr persönliche Einblicke in die Startphase seiner Karriere und verrät, warum er sich für das Baurecht entschieden hat. Nicht nur für junge Baurechtler lesenswert.

Baurechtsanwalt Dr. Andreas Bahner denkt gerne mehrere Schritte im Voraus, auch wenn er dafür nach eigener Auskunft zunächst höhere Hürden überspringen muss. So war es bereits bei seiner Entscheidung zum Jura-Studium und so ist es nun bei seiner weiteren Entwicklung zum BIM-Experten. Auch wenn die digitale Planungsmethodik seit einiger Zeit in aller Munde ist und die Politik auf intensivere Anwendung drängt, schätzt Bahner die derzeitige Bedeutung noch zurückhaltend ein: „Man kann sich damit einen Namen machen, aber noch nicht so viel Geschäft.“

Daran arbeitet der engagierte Jurist jedoch hartnäckig. Im noch sehr analog geprägten Baurechtsalltag kann der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seine hohe Affinität zur Digitalisierung nicht adäquat ausleben. Da er überzeugt davon ist, dass die Bedeutung digitaler Anwendungen wie BIM für die anwaltliche Praxis schnell zunehmen wird, spricht er im Rahmen seiner nebenberuflichen Tätigkeiten als Dozent an der Fachhochschule Münster sowie der Bergischen Universität Wuppertal ausgiebig darüber.

Aus Bahners Sicht erleichtert BIM nicht nur den Bauprozess für alle am Bau Beteiligten, sondern erlaubt auch, durch frühere rechtliche Begleitung Risiken besser analysieren und Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu können: „Aus juristischer Sicht wäre es ideal, von Anfang an mit der Beratungsleistung beginnen zu können und bei der Vertragserstellung und -gestaltung involviert zu sein.“

Sehr freimütig schildert Bahner zudem seinen Einstieg in den Kanzleialltag, eine Zeit, in der er noch „Blut und Wasser“ geschwitzt habe im Austausch mit Mandanten. Inzwischen, mit fünf Jahren Berufserfahrung im Rücken, geht er deutlich abgeklärter an die Sache heran: „Man lernt im Laufe der Zeit, cool zu bleiben.“ 


Das vollständige Portrait lesen Sie im aktuellen Anwaltsblatt oder auf der Webseite