Schlichtung

Konfliktfreie Bauabläufe sind selten. Gerichtsprozesse vor staatlichen Gerichten rund um Baustreitigkeiten dauern allerdings lange. Doch Konflikte am, im und um den Bau lassen sich auch schnell und rechtssicher lösen. Schon 2004 hat die ARGE Baurecht dafür die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (kurz: SOBau) geschaffen.

Schlichten ist besser als streiten

Ziel der SOBau ist, Konflikte nicht eskalieren zu lassen, sondern möglichst zügig zu einem für alle Beteiligten akzeptablen Ergebnis zu führen. Damit stellt die SOBau die Eigenverantwortung der Konfliktparteien in den Vordergrund.

Eine Schlichtung kann bereits vor Baubeginn, etwa im Bauvertrag, für den Konfliktfall schriftlich festgelegt werden. Idealerweise einigen sich die Parteien bereits zu diesem Zeitpunkt auf einen Schlichter.

Die Schlichtung kann auch erst bei Bedarf in Gang gesetzt werden, wenn etwa eine der an einem Konflikt beteiligten Parteien der Auffassung ist, dass eine neutrale Person die Situation auflösen könnte und einen Schlichter beauftragt. Wird die Person von allen Beteiligten akzeptiert, kann die Schlichtung beginnen.

Der Schlichter garantiert die eigene Unabhängigkeit und Neutralität, ist fachlich für die Aufgabe qualifiziert und darf für den konkreten Fall alle notwendigen Informationen einholen. Auch die Meinung von Sachverständigen.

Oberstes Ziel der Schlichtung sollte die einvernehmliche Streitbeilegung durch die Beteiligten sein. Gelingt das nicht, kann der Schlichter zum Abschluss einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Für ein positives Ende stimmen alle Parteien dem Vorschlag zu, andernfalls ist die Schlichtung gescheitert und es schließt sich ein Schiedsgerichtsverfahren oder ein Gerichtsverfahren vor staatlichen Gerichten an.

Schlichtungen haben sich als sehr wirksame Verfahren zur Streitbeilegung bewährt, weil den Parteien durch die baurechtlich und psychologisch geschulten Schlichter ein Weg zur Einigung eröffnet wird. Das spart Zeit und Geld, führt zur Befriedung und hilft, Bauprojekte und Geschäftsbeziehungen zu erhalten.

Qualifizierte Schlichter in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Schlichterliste.