BIM Thementag Recht der Initiative buildingSMART

„BIM wird Normalität,“ sagt Rechtsanwalt Eduard Dischke, „daher müssen wir Baurechtler die Methode in- und auswendig kennen, insbesondere deren rechtliche Implikationen“. Diese sind Inhalt des buildingsmart Thementag Recht, der am 22. September stattfindet, pandemiebedingt in einem frei zugänglichen Webinar-Format. Im Gespräch erläutert Dischke, Leiter der Fachgruppe Recht und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von buildingSMART Deutschland, warum baurechtlich spezialisierte Rechtsanwält*innen den Termin nicht verpassen sollten.

Herr Dischke, seit dem letzten BIM Thementag Recht ist ein Jahr vergangen. Was hat sich seitdem in Sachen BIM in Deutschland getan?

Die Planungsmethode BIM kommt in immer mehr Bauprojekten in Deutschland zum Einsatz. Entsprechend müssen die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Projektbeteiligten gestaltet bzw. angepasst werden, um etwa Urheberrechtsfragen, Nutzungsrechte, Vertraulichkeitsverpflichtungen und nicht zuletzt auch die Verantwortlichkeiten zu regeln. Auch bei den Bauherren ist ein größer werdendes Interesse an der Bereitstellung digitaler Bauwerksdatenmodelle festzustellen, nicht nur für die Zwecke der Bauausführung, sondern auch für den Betrieb als längste und in den meisten Fällen wirtschaftlich interessanteste Phase im Lebenszyklus eines Bauwerks.

Des Weiteren gewinnt die juristische Diskussion an Fahrt, ob spezielle BIM-Leistungsbilder Aufnahme in eine zukünftig (erneut) zu reformierende HOAI finden sollen. Anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs zu einem neuen ArchLG, welcher zunächst nur die Umsetzung des EuGH-Urteils von 2019 (bzgl. der Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen der Vergütung) im Fokus hat, gab es zuletzt Stellungnahmen von BAK, BIngK, AHO, DVP und auch der ARGE Baurecht, welche sämtlich die Berücksichtigung der fortschreitenden Digitalisierung in Architektur- und Ingenieurbüros auch im Leistungskatalog einer zukünftigen HOAI befürworten.

Was ist das Besondere an den geplanten Vorträgen?

Zunächst einmal ist das Besondere, dass wir namhafte Expertinnen und Experten aus dem europäischen Ausland gewinnen konnten, uns über ihre Erfahrungen bei der Begleitung und wissenschaftlichen Aufarbeitung von Bauprojekten, die unter Zuhilfenahme innovativer, zukunftsweisender Methoden ausgeführt werden, zu berichten.

Dr. Evelien Bruggeman ist die Direktorin des niederländischen Instituts für Baurecht in Den Haag, die sich bereits sehr früh in zahlreichen, europaweit präsentierten Vorträgen und mit in renommierten Fachjournalen veröffentlichten Beiträgen mit den neuen Planungsmethoden in Bauprojekten und ihren rechtlichen Auswirkungen, etwa auf die Vertragsgestaltung, aber auch in vergaberechtlicher Hinsicht, beschäftigt hat. Sie freut sich darauf, das in den Niederlanden erfolgreich praktizierte Konzept des „Bouwteam“ und seine rechtlichen Implikationen näher zu erläutern.

Johannes Meyer-Myklestad ist langjähriger Partner in einer der größten norwegischen Anwaltskanzleien und in dieser Funktion u. a. mit der juristischen Begleitung von bedeutenden Bauvorhaben befasst. Er wird uns von den Erfahrungen bei der frühzeitigen Einbindung von Auftragnehmern mit Hilfe der BIM-Methode berichten und welchen Einfluss dies in Zukunft auf die Entwicklung von Bauprojekten hat.

Die Teilnehmenden können sich auf spannende Vorträge freuen und werden die Möglichkeit haben, gegen Ende dieses Themenblocks auch Fragen (in englischer Sprache) an unsere Referierenden zu formulieren.

Wie können wir uns das Online-Arbeitstreffen der buildingSMART-Fachgruppe Recht vorstellen? Was genau geschieht in diesem Programmpunkt und wie können sich Gäste hier einbringen?

In diesem offenen Online-Arbeitstreffen der buildingSMART-Fachgruppe Recht erhalten unsere Gäste Einblicke in die Arbeitsweise dieses Gremiums und können auch Fragen zu den behandelten Themen formulieren. Derzeit erarbeitet die (zu etwa gleichen Teilen aus Juristen und Nicht-Juristen bestehende) Gruppe eine zur Veröffentlichung vorgesehene „Checkliste vertraglicher Regelungen bei Einsatz von BIM“, anhand derer die aufkommenden rechtlichen Fragestellungen in allgemeinverständlicher Form aufgezeigt und nach Möglichkeit beantwortet werden sollen. Üblicherweise trifft sich die Gruppe regelmäßig zweimal im Jahr zu Präsenzveranstaltungen, die nächste (dann wieder buildingSMART-Mitgliedern vorbehaltene) Sitzung ist für den 3. Mai 2021 in Dresden vorgesehen.

Herr Dischke, wir danken Ihnen für das Gespräch!

 


3. buildingSMART BIM Thementag Recht
Offene, kostenfreie Online-Veranstaltung
22. September 2020, 9.00 – 12.30 Uhr
Hier können Sie sich online anmelden.