Schlichten statt streiten: Die neue SOBau 2020

Wo gebaut wird, wird auch gestritten. Die klassische Methode zur Streitbeilegung ist der Gang zum staatlichen Gericht. Diese Prozesse dauern in der Regel mehrere Jahre und verschlingen Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. Mit der 2. Auflage der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau 2020) steht dafür nun eine brandneue und zugleich praxiserprobte Option zur Verfügung. Damit lassen sich Konflikte am Bau deutlich schneller und wirtschaftlich sehr viel sinnvoller lösen, als vor Gericht.

Neuauflage der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten

Bereits 2004 erschien die erste Auflage der SOBau. Inzwischen, 16 Jahre und unzählige erfolgreich gelöste Baustreitigkeiten später, erscheint nun die 2. Auflage. Die vollständig überarbeitete SOBau 2020 integriert weitere Verfahrensarten und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Grundlagen, insbesondere das neue Bauvertragsrecht mit der Abnahmefiktion und dem Verbraucherbauvertrag. 

Mit der Neuauflage der Schichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten haben wir auch eine neue Webseite bereitgestellt. Dort können Sie alle Inhalte der SOBau 2020 einsehen und herunterladen. Hinweise zur praktischen Anwendung, aktuelle Meldungen sowie Informationen und Termine zur Schlichtungsausbildung runden das Angebot ab.

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Qualifizierte Schlichterinnen und Schlichter in Ihrer Nähe

In der SOBau 2020 sind Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung praxisorientiert zusammengefasst. Seine Wirkung entfalltet das Regelwerk jedoch erst durch die praktische Anwendung - am besten durch baurechtlich spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche die Schlichtungsausbildung der ARGE Baurecht erfolgreich absolviert haben. Diese SOBau-Profis finden Sie ebenfalls auf der Webseite der SOBau 2020.

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Profi-Tipp: Schlichtung schon im Bauvertrag vereinbaren!

Mit der SOBau 2020 lassen sich Konflikte pragmatisch und rechtssicher lösen. Das funktioniert im akuten Streitfall meist sehr gut - aber noch besser ist es, die außergerichtliche Streitbeilegung schon im Bauvertrag festzuhalten. Die Parteien können einzelne Verfahren wie etwa die Schlichtung oder die SOBau als Gesamtpaket vereinbart werden. Damit sind alle Beteiligten sehr gut auf mögliche Konflikte vorbereitet und deren Lösung ist bereits „vorprogrammiert“.

Sie haben Fragen zur SOBau 2020 oder interessieren sich für die Schlichtungsausbildung? Schreiben Sie uns an sobau(a)arge-baurecht.com