Auf dieses Logo können Sie bauen!

Ein Logo sagt mehr als 1000 Worte. Insbesondere, wenn es so gut eingeführt ist, wie das des Deutschen AnwaltVereins. Nun stellt Europas größter Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften ein entsprechendes Signet zur Verfügung. Nutzen Sie diese Gelegenheit und „outen“ Sie sich als „Mitglied in der ARGE Baurecht“. Das können Sie auf Ihrer Webseite tun, aber auch auf gedruckten Medien wie zum Beispiel Briefpapier, Visitenkarte oder Kanzleibroschüre. Wir bieten Ihnen das Logo sowohl als JPG als auch als offene Datei (EPS) an.

Einheitlicher Auftritt: die Gemeinschaft profitiert

Als Berufsverband sind ein geschlossenes Auftreten und Einigkeit in der Sache wichtig. Dies visuell zu unterstützen, ist daher ein sinnvolles Element in unserer Kommunikation. Hinzu kommt, dass starke und seriöse Bildmarken bei Menschen zusätzliches Vertrauen erwecken. Da die ARGE Baurecht für genau diese Attribute steht und einen sehr guten Ruf genießt, ist die Verwendung des Mitgliederlogos auch eine lohnenswerte Werbemöglichkeit für Ihre Kanzlei.

Bitte beachten Sie beim Einsatz des Logos folgende Nutzungsbedingungen:

  • Bei Verwendung durch eine Sozietät müssen entweder alle Anwältinnen und Anwälte Mitglieder sein oder das Logo eindeutig den Mitgliedern zugeordnet werden
  • Das Nutzungsrecht ist an die Mitgliedschaft der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft gebunden und erlischt mit der Beendigung dieser.
  • Der DAV stellt das Logo als Datei zur Verfügung; die Darstellung darf nicht geändert werden. Bitte verlinken Sie das Logo auf die Webseite der Arbeitsgemeinschaft bzw. des Deutschen AnwaltVereins.
  • Die Mitglieder, die das Logo nutzen, sind verpflichtet, die Nutzungsbedingungen einzuhalten.

Die vollständigen Lizenzbedingungen entnehmen Sie bitte diesem Formular.