Vergütung

Eine fundierte juristische Begleitung eines Bauvorhabens ist der beste Schutz gegen mögliche Konflikte, die viel Zeit und Kosten beanspruchen. Doch häufig wird die Höhe von Anwaltshonoraren überschätzt, obwohl deren Berechnung klaren Regelungen unterliegt. Grundsätzlich wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie dem für die gerichtliche Vertretung unterschieden.

Guter Rat zahlt sich aus

Bei außergerichtlichen Angelegenheiten können Sie mit Ihrem Anwalt verhandeln. Häufig wird dabei ein Stundenhonorar festgelegt, das in der Regel zwischen 100 und 300 Euro liegt. Das ist nicht wenig; aber entscheidend ist der Zeitaufwand, der abgerechnet wird. Ein erfahrener Anwalt kann innerhalb kurzer Zeit fundierten Rat geben. Im Verhältnis zu dem, um was es geht, fällt das Beratungshonorar dann meistens kaum ins Gewicht.

Wird keine Vereinbarung getroffen oder geht die Sache vor Gericht, ist der Anwalt verpflichtet, nach der vom Gesetzgeber beschlossenen Gebührenordnung abzurechnen. Seit dem 1. Juli 2004 gilt hierfür das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Generell gilt: Der Anwalt ist dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für die Mandanten zu vermeiden. Ist das Honorar des Anwalts vom Gegenstandswert der Streitsache abhängig, muss der Jurist seinen Mandanten hierüber informieren.

Sollten sich die Vertragspartner oder Dritte nicht einigen können, kann der Gang zum Gericht unvermeidlich werden. Bei Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind die Amtsgerichte zuständig, darüber die Landgerichte. Bei solchen Verfahren gilt der Grundsatz, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, der den Prozess verliert. Zu bezahlen sind also bei einem verlorenen Prozess die eigenen Anwaltskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Kosten des Gerichts und evtl. die Kosten von Sachverständigen, die das Gericht hinzugezogen hat.

Vor einem Prozess sollten also die Risiken bewertet und die Kosten überschlagen werden. Um das einigermaßen verlässlich einschätzen zu können, regelt das RVG die Honorare. Nur die fundierte Beratung im Vorfeld gewährleistet die sachgerechte Einschätzung der Chancen und Risiken. So können Sie – gemeinsam mit Ihrem Anwalt – entscheiden, ob das Kostenrisiko eingegangen werden soll.

Fragen Sie Ihren Anwalt. Er kann Ihnen zu jedem Streitwert überschlägig die Kosten ermitteln.

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