Wenn’s mal wieder länger dauert…

Bauen dauert meist länger, als man denkt. Allheilmittel dagegen gibt es leider nicht. Mit den richtigen Partnern und einer guten Planung lässt sich das Risiko für Bauzeitverzögerungen jedoch minimieren. Und wenn es doch länger dauert, besteht Anspruch auf Schadenersatz. Rechtsanwältin Gina Kühne von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein verrät praxisnahe Tipps und Tricks.

Familie Stuhl hatte sich dazu entschieden, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Nach reifl icher Überlegung und intensiver Recherche der Möglichkeiten, ein solches Bauprojekt zu realisieren, entschieden sie sich für ein Fertighausunternehmen. Im Erstgespräch erläuterte der zuständige Verkaufsberater die Vorteile des Hausbaus aus einer Hand. Neben einer besonders guten Planbarkeit und hohem Wohnkomfort versprach er eine kurze Bauzeit. Insbesondere der zeitnah angekündigte Einzugstermin überzeugte Familie Stuhl letztendlich.

Die Bauvorbereitung verlief problemlos. Schnell war ein passendes Grundstück gefunden und die Baufi nanzierung gesichert. Auch die Bauplanung verlief mit dem gewählten Unternehmen reibungslos. Die Baupläne waren bereits gefertigt, allein die Modifi zierung nach den Wünschen der Familie bedurfte, ebenso wie der hierfür notwendige Besuch einiger Musterhäuser, ein wenig Zeit.

Mit dem ersten Spatenstich nahm ihr Traumhaus nun endlich auch Gestalt an. Die Vorfreude war groß. Die im Bauvertrag vorgesehene Fertigstellung ihres Eigenheims sah den 01.12.2019 vor. Familie Stuhl kündigte ihre Wohnung entsprechend, bestellte eine neue Einbauküche (Liefertermin zum 15.12.2019) und plante die Inneneinrichtung. Ende September zeichnete sich jedoch ab, dass der im Bauvertrag angegebene Zeitpunkt der Fertigstellung nicht einzuhalten war.

Neben fehlerhaft montierten Fenstern und fehlender Dämmung, hatte ein vom Estrichbauer verursachter Schaden den Zeitplan stark ins Wanken gebracht. Der Traum vom Einzug noch vor Weihnachten rückte in weite Ferne. Im Dezember war das Bauvorhaben zwar vorangeschritten, aber die Bauarbeiten noch längst nicht fertiggestellt. An einen zeitnahen Einzug war nicht mehr zu denken. Gespräche mit dem Hausbauunternehmen blieben erfolglos, die Kommunikation gestört.

Familie Stuhl wurde über den Zeitpunkt der Fertigstellung im Unklaren gelassen. Schnell waren die Sorgen groß. Die Verzögerung kostete Familie Stuhl neben Nerven auch viel Geld. Die Nachmieter der bisherigen Mietwohnung standen bereits vor der Tür, eine Ersatzwohnung und der Umzug mussten organsiert, ein Großteil der Möbel und die zu liefernde Küche eingelagert werden. 


- Ende des Auszugs -

Der Beitrag „Wenn's mal wieder länger dauert“ erschien zuerst in der Zeitschrift „bauen 12/1-2020“. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel online 

Gina Kühne

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
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