Vertragsstrafen – Druckmittel mit Tücken

08.07.2019 – Vertragsstrafen für die Einhaltung wichtiger Termine eines Bauprojektes sichern den Auftraggeber ab. Sie bauen Druck auf den Auftragnehmer auf und gelten ohne konkreten Schadensnachweis. „Aber Achtung: Damit Vertragsstrafen wirksam werden können, müssen einige Spielregeln beachtet werden“, sagt Rechtsanwalt Marco Röder, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht). » mehr