Ehrenmitgliedschaft für Dr. Wolfgang Eick

Aktualität und Praxisrelevanz sind zwei wichtige Leitgedanken bei der Planung unserer Baurechtstagungen. Nur ein einziger Programmpunkt war in den letzten Jahren immer gleich und doch immer anders: Die Rechtsprechungsübersicht des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter am BGH, Dr. Wolfgang Eick. Dr. Eick gab den Mitgliedern der ARGE immer wieder anschauliche und praxisrelevante Einblicke in die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats und brachte damit auch seine tiefe Verbundenheit zur ARGE Baurecht zum Ausdruck. Für dieses, aber auch für sein allgemeines Engagement im privaten Baurecht, erhielt Dr. Wolfgang Eick zu seinem Ausscheiden vom BGH nun die Ehrenmitgliedschaft in der ARGE Baurecht.

Herr Dr. Eick war als Vorsichtender des VII. Zivilsenats beim BGH einer derjenigen, der das zivile Baurecht in den letzten Jahren maßgeblich beeinflusst und geprägt hat. Er war Richter und Staatsanwalt in Würzburg, hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in Würzburg, Richter am OLG Bamberg und Vizepräsident des Landgerichts Bamberg. Seit 2007 war er Mitglied des u. a. für Bausachen zuständigen VII. Zivilsenats des BGH; er war zudem Pressesprecher des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen von 2008 bis 2012; ab Juli 2012 war er stellvertretender Vorsitzender, seit dem 10. März 2015 Vorsitzender des VII. Zivilsenats.

Seine Verbundenheit mit der ARGE Baurecht zeigte Herr Dr. Eick durch regelmäßige Besuche unserer Baurechtstagungen. Darüber hinaus hat er maßgebliche Urteile seines Senates im Rahmen von Rechtsprechungsübersichten erläutert und so den Fortbildungsgedanken der Baurechtstagungen maßgeblich getragen.

Als Ausdruck des Dankes überreichte der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses Rechtsanwalt Dr. Peter Sohn im Rahmen der 51. Baurechtstagung und in Anwesenheit von mehr als 300 Mitgliedern die Ehrenmitgliedschaft in der ARGE Baurecht an Herrn Dr. Eick.

Herr Dr. Eick ist im Februar 2018 aus dem VII. des BGH ausgeschieden. Die ARGE Baurecht hofft, das neue Ehrenmitglied häufig auf den zukünftigen Tagungen begrüßen zu dürfen.