Das Ende von Endlos-Bauprojekten?

Bei gigantischen Bauprojekten können von der Planung bis zur Fertigstellung viele Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte vergehen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat nun Optionen vorgestellt, um gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit Großprojekten zu beschleunigen. Das Gutachten „Die Möglichkeiten zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren über Vorhaben zur Errichtung von Infrastruktureinrichtungen und Industrieanlagen“ liefert zehn konkrete Handlungsempfehlungen. Diese zielen im Wesentlichen darauf ab, im Falle einer Klage nicht alle Baumaßnahmen sofort zu stoppen. Der NKR hofft nun darauf, dass die Bundesregierung das Gutachten zum Anlass nimmt, günstigere gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

„Wir wollen, dass genehmigte und baureife Investitionsentscheidungen schneller umgesetzt und nicht durch Verwaltungsgerichtsverfahren unnötig verzögert werden“, sagte NKR-Vorsitzender Dr. Johannes Ludewig bei der Übergabe des Gutachtens an Justizministerin Katarina Barley am 17. April. Die betriebswirtschaftliche Entscheidung für eine Investition läge beim Unternehmer. Der Staat müsse seinerseits dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Vorhaben bestmöglich sind. Das gelte auch für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. „Mit unserem Gutachten liegen jetzt konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Vorschläge prüft und die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg bringt“, fordert Ludewig.

Das 195 Seiten starke Gutachten von Prof. Dr. Wolfgang Ewer im Auftrag des NKR enthält die folgenden Kernpunkte:

  1. Verfahren beschleunigen – frühen ersten Termin festlegen: Das Gutachten empfiehlt einen obligatorischen, frühzeitig angesetzten Erörterungstermin statt einem nach Klageerhebung ausufernden Briefwechsel. (siehe Bericht Seite 79 ff.)
  2. Einstweiligen Rechtsschutz effektiver gestalten: Außerdem sollten Baumaßnahmen, die reversibel sind, auch während des Gerichtsprozesses weiterlaufen, um einen totalen Stillstand zu verhindern. (s. S. 119 ff.)
  3. Anreiz für Verfahrensbeendigung nach Fehlerheilung schaffen: Als ein Hauptproblem der schier endlosen Bauprojekte identifiziert Ewer die Bedenken der Umweltverbände. Dadurch, dass im Umwelt- und Planungsrecht fehlerhafte Planungen noch während des Prozesses geheilt würden, sei das Wirken der Umweltverbände oft unsichtbar. Das schaffe einen Anreiz dazu, das Verfahren trotz Fehlerheilung weiterzuführen. Um dies zu vermeiden, rät Ewer, den Verbänden ein Recht auf Fortsetzungsfeststellungsklage einzuräumen. (s. S. 106 ff.)
  4. Schneller Rechtssicherheit schaffen – Überprüfung des Verwaltungshandelns auf fehlerbehaftete Teile beschränken: Weiterhin empfiehlt das Gutachten, die Verwaltungsgerichtsordnung oder das Verwaltungsverfahrensrecht und Umweltrechtsbehelfsgesetz dahingehend zu ändern, dass auch die Fehlerheilung in einem nachgeschalteten Verwaltungsverfahren vollständig von einem Verwaltungsgericht überprüft wird. (s. S. 101 ff.)
  5. Beschleunigung durch vorgezogene Prüfung der Klagebefugnis: Das Gericht sollte auch bei Umweltverbänden nur dann in die Sachprüfung gehen, wenn ihre Normenkontrollklagen hinreichende Kriterien erfüllen – so wie es bei Betroffenen ebenfalls der Fall ist. (s. S. 95 ff.)
  6. Behördlicher Einfluss auf Gutachter und Untersuchungsmethoden beschleunigt gerichtliche Verfahren: Dem Gutachten zufolge sollten die Verwaltungsgerichte den Behörden einen größeren umweltfachlichen Einschätzungsspielraum einräumen und ihren Einfluss auf die Auswahl von Gutachtern erhöhen. (s. S. 132 ff.)
  7. Erhalt des Berichterstatters bei Senatswechsel sicherstellen – Verzögerungen vermeiden: Langwierige Prozesse bedeuten lange Einarbeitungszeiten, weshalb der Berichterstatter unbedingt derselbe sein sollte. (s. S. 69 ff.)
  8. Schnellere Aktenbearbeitung braucht zusätzliche Fachgutachter und wissenschaftliche Mitarbeiter: Fachgutachter könnten die Richter beratend unterstützen, so die Einschätzung von Ewer. (s. S. 78)
  9. Verfahren beschleunigen – Akten digitalisieren: Die Verfahrensunterlagen sollten digitalisiert werden, um allen Prozessbeteiligten einen gleichzeitigen Zugang zu ermöglichen. (s. S. 138 ff.)
  10. Weitere Beschleunigungspotentiale durch bessere Datengrundlagen ermitteln: Es fehlen empirische Daten, um ein Gutachten dieser Art noch treffender zu gestalten. Diese sollten in einem nächsten Schritt erhoben werden. (s. S. 141 ff.)

Das vollständige Gutachten finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse finden Sie zudem in den Kernbotschaften hier.