Bundesregierung beschließt neues Bauvertragsrecht

Am 2. März hat das Kabinett dem Referentenentwurf des „Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung“ beschlossen. „Ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt ARGE Baurecht-Vorstand Dr. Peter Sohn.

Die geplanten Änderungen stärken vor allem die Verbraucherrechte und geben dem Baurecht eine neue Struktur. Zukünftig sollen vier neue Vertragsarten für spezifische Regelungen sorgen: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag sowie Bauträgervertrag. Neu ist auch das so genannte Anordnungsrecht, das Bauherren ermächtigt, nach Vertragsschluss noch Änderungen und Anpassungen vorzunehmen. Bauunternehmer sind zukünftig verpflichtet, Verbrauchern vor Vertragsabschluss eine gesetzlich definierte Baubeschreibung vorzulegen sowie verbindliche Angaben zu Bauzeit zu machen. Auch der Bauverlauf ist zukünftig transparent zu dokumentieren. Beide Seiten können so mit klaren Bedingungen rechnen und planen. Eine wichtige Neuerung betrifft die Haftung bei Mängeln. Bauunternehmen die ihre Baustoffe von andern Unternehmen kaufen und für ihre Kunden weiterverarbeiten können, bei Mängeln der Baustoffe, den Verkäufer für die Nacherfüllung haftbar machen.

 „Das neue Bauvertragsrecht ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, unter anderem aufgrund der auch von uns geforderten Zweiteilung des Bauvertragsrechts in ein gewerbliches Bauvertragsrecht und ein Verbraucher-Bauvertragsrecht. Allerdings sehen wir an der einen oder anderen Stelle noch Optimierungsbedarf“, sagt ARGE Baurecht-Vorstand Dr. Peter Sohn und verweist auf die in den nächsten Monaten zu erwartenden Fachaufsätze und Kommentare aus der Branche, die dazu detailliert Stellung nehmen würden.

Weitere Informationen zum neuen Bauvertragsrecht finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.