Neue Hinweispflichten zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Ab dem 1.2.2017 müssen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihren Websites und/oder in ihren Mandatsbedingungen leicht zugänglich, klar und verständlich auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen.

Bereits seit Anfang 2016 müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihren Websites einen Link zur europäischen Online-Streitbelegungsplattform sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn Link zur europäischen Online-Streitbelegungsplattform sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern anbahnen bzw. abschließen. Die neue Hinweispflicht versteht sich als Ergänzung dazu. 


Weitere Details finden Sie hier:

Übersicht zu den Hinweispflichten

Informationsblatt zu den neuen Hinweispflichten nach VSBG 

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin, 4. Januar 2017