Bereits seit Anfang 2016 müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihren Websites einen Link zur europäischen Online-Streitbelegungsplattform sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn Link zur europäischen Online-Streitbelegungsplattform sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern anbahnen bzw. abschließen. Die neue Hinweispflicht versteht sich als Ergänzung dazu.
Weitere Details finden Sie hier:
Übersicht zu den Hinweispflichten
Informationsblatt zu den neuen Hinweispflichten nach VSBG
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin, 4. Januar 2017