Bauzeit einhalten – so klappt es!

Dass ein Bauprojekt nicht wie geplant fertig wird, kann verschiedene Gründe haben. Rechtsanwalt Dr. Andreas Bahner zeigt privaten Bauherren Möglichkeiten auf, diese oft sehr kostspieligen Bauzeitverlängerungen zu vermeiden. Vor dem Hintergrund des am 1. Januar 2018 in Kraft tretenden neuen Bauvertragsrechts geht er besonders auf spezielle Vereinbarungen im Bauvertrag ein, mit der sich Verzögerungen reibungsarm regeln lassen. Der Beitrag erschien am 12. September in der aktuellen Ausgabe der Publikumszeitschrift „bauen!“, mit der die ARGE Baurecht redaktionell zusammenarbeitet. [mehr]

Bei der Erstellung eines Bauvertrags sollten Bauherren in vielerlei Hinsicht an die Bauzeit denken. Die wichtigste Regelung ist zunächst: Wie viel Zeit veranschlagen Bauunternehmer und Bauherr zur Fertigstellung des Baus? Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Verbraucherbauvertragsrecht gibt vor, dass Bauverträge mit privaten Bauherren zwingend festlegen müssen, wann das Bauobjekt fertiggestellt sein wird. Ist dies nicht möglich, so muss jedenfalls angegeben werden, wie lange die Maßnahme dauert. Diese Regelung soll zum einen Planungssicherheit für die Bauherren gewährleisten, zum anderen aber auch Eingriffsmöglichkeiten bieten, wenn ersichtlich wird, dass ein Bauunternehmer die Leistungen nur schleppend vorantreibt. Oft finden sich in Bauverträgen – nicht nur privater Bauherren – Regelungen, dass die Leistungen „auf Abruf“ beginnen und „gemäß noch zu erstellendem Bauzeitenplan“ oder gar „nach Möglichkeit“ fertiggestellt werden. Die Warnungen davor, solche Klauseln zu vereinbaren, können nicht laut genug sein – denn sie ermöglichen den Unternehmern, die Aufträge nach Gusto und Wirtschaftlichkeit zu sortieren und beseitigen jeden Anflug von Planungssicherheit. Auch Eingriffe, etwa Leistungsaufforderungen, verhallen hier oft ungehört. Fakt ist: Die Vertragspartner sollten die konkrete Bauzeit so präzise wie möglich vereinbaren, am besten mit einem genauen Fertigstellungsdatum, der vorgesehenen Gesamtdauer der Maßnahme und der Angabe, ob der Unternehmer Puffer vorgesehen oder die Leistung eng kalkuliert hat.


In der Ausgabe 9-10/2017 vom 12. September 2017 der Zeitschrift bauen!, zeigt ARGE Baurecht Mitglied Dr. Andreas Bahner privaten Bauherren Möglichkeiten auf, die oft sehr kostspieligen Bauzeitverlängerungen zu vermeiden. Den vollständigen Artikel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht können sie hier online betrachten und herunterladen.