Dr. Petra Sterner gibt Tipps zum Bauen auf gute Nachbarschaft

Bauen auf gute Nachbarschaft!

ARGE Baurecht-Vorstandsmitglied Dr. Petra Sterner gibt in der aktuellen Ausgabe der Publikumszeitschrift „bauen.“ persönliche Einblicke ins Nachbarschafts(un)glück. Sie rät allen privaten Bauherren: „Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, bevor es richtig losgeht!“. Am Beispiel ihres eigenen Hausbaus erläutert sie den Lesern die Besonderheiten des Nachbarrechts. Der Beitrag erreicht 420.000 LeserInnen bundesweit und ist Teil einer inhaltlichen Kooperation mit dem Fachschriften-Verlag.

„Gemäß Bauplan wollten wir unser Haus südwestlich von dem der Nachbarn positionieren“, erinnert sich Sterner. In der Folge „stiehlt“ das neue Gebäude dem Nachbarn am Nachmittag Sonnenstrahlen. Eine Hauswand stört den vormals freien Blick, die direkt gegenüberliegende Eingangstür die bisherige Ruhe. „Was nach eher schlechten Voraussetzungen für eine gute Nachbarschaft klingt, ist häufig durch kommunale Bebauungspläne vorgegeben“, so die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.

Denn auf Grundlage des Bebauungsplans wird entschieden, wo der Neubau auf dem Grundstück stehen darf. Falls es einen solchen Plan nicht gibt, so entscheidet, ob sich das geplante Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 BauGB). „Danach musste unser Haus auf gleicher Höhe mit dem des Nachbarn stehen. Um das großzügige Grundstück voll auszunutzen, beauftragten wir unseren Architekten damit, das Gebäude so groß wie zulässig zu planen. Zulässig sind nämlich auch hier nur die Maße, die im Bebauungsplan angegeben sind – und durch die Abstandsflächen, die in der Bauordnung vorgegeben sind, bestimmt werden“, so die Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.


In der Ausgabe 8-9 / 2019 in der Zeitschrift "bauen" bringt ARGE Baurecht Vorstandsmitglied Rechtsanwältin Dr. Petra Sterner privaten Bauherren nahe, welche Aspekte beim Bauen Konfliktpotential für eine gute Nachbarschaft bieten können. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel online.