ARGE Baurecht - die Instanz in den Medien

Durch aktive Presse- und Medienarbeit ist die ARGE Baurecht zu einer festen Größe in den Redaktionen des Landes geworden. Immer häufiger kontaktieren uns die einschlägigen Medien, wenn es darum geht, einen Sachverhalt aus baurechtlicher Sicht zu kommentieren. In den letzten Wochen geschah dies besonders häufig, was wiederum zu einer Vielzahl von Berichten in vielen Zeitungen und Online-Portalen führte, darunter auch die großen bundesweiten Blätter wie Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche oder Wirtschaftswoche.

FAZ, Süddeutsche, Wirtschaftswoche und Co.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet sowohl in ihrem Onlineangebot als auch in der Printausgabe über beide Themen, indem sie die dpa-Meldung ungekürzt übernehmen. Dabei lassen sie unsere Mitglieder Florian Krause-Allenstein und Florian Herbst ausführlich zu Wort kommen und weisen auf ihre Zugehörigkeit zur ARGE hin. Um sich vor den Tücken, die private Helfer beim Hausbau mit sich bringen, richtig zu schützen, rät Krause-Alleinstein in der Süddeutschen Zeitung: „Private Bauherren müssen sich einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator an ihre Seite holen.“

Rechtsanwalt Florian Herbst informiert in zahlreichen Medien über die präzise geregelten Rechte und Pflichten von Bauherren und Architekten: „Der Bauherr kann vom Architekten eine mangelfreie Planung und Überwachung verlangen.“ Damit einher gehe die Weisungsbefugnis des Bauherrn gegenüber dem Architekten, die einen Anspruch auf Schadensersatz mit sich bringt, auch bei kurzfristigen Änderungswünschen des Bauherrn. Herbst klärt zudem darüber auf, wem gegenüber der Anspruch geltend gemacht werden kann und gibt dem interessierten Häuslebauer noch folgenden Tipp mit auf den Weg: „Architekten sind aufgrund ihrer Haftpflichtversicherung „beliebte“ und zahlungsfähige Anspruchsgegner.“ Da ein Rechtsstreit nicht das Ziel eines Bauvorhabens ist, empfiehlt Herbst darüber hinaus, sich bei der Wahl des Architekten auch auf sein Bauchgefühl zu verlassen: „Eine gute Zusammenarbeit ist nur bei gegenseitigem Vertrauen möglich. Ansonsten ist das Bauvorhaben zum Scheitern verurteilt.“

Beide Experteneinschätzungen wurden in rund 40 weiteren Medien veröffentlichet, darunter n-tv, Focus Online und Tagesspiegel. Einige Medien verbreiteten die Beiträge auch über die hauseigenen Profile bei Facebook und Twitter und trieben die Reichweite so noch weiter nach oben. 

Wir können auch öffentliches Baurecht

In einem ausführlichen Bericht über Möglichkeiten und Herausforderungen der städtischen Nachverdichtung in der Wirtschaftswoche kommt Rechtsanwalt Cord Behrens zu Wort. Im Kontext der Anwohnerklagen bei Nachverdichtungsprojekten erklärt Behrens der Wirtschaftszeitung: „Widersprüche und Klagen gegen das Verdichten bestehender Wohnquartiere haben zugenommen.“ Im folgenden Absatz rät er daher den Architekten, sich bereits im Vorfeld mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Bauamtes die Punkte abzusprechen, die nachbarschaftliche Interessen berühren, da Bauämter den Konflikt mit Anwohnern scheuen. So könne man nachträgliche Widersprüche seitens der Anwohner, die in NRW bis hin zum Abriss des unzulässigen Baus führen kann, frühzeitig vermeiden. 

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht im öffentlichen Baurecht zuhause, war Behrens auch der richtige Ansprechpartner für die Frankfurter Allgemeine Zeitung, zu den baurechtlichen Besonderheiten von Raumspartreppen. Dort weist Behrens auf die bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen hin, die beim Bau einer solchen Treppe berücksichtigt werden müssen. 

Neben den großen bundesweiten Medien verbreiten zahlreiche regionale Blätter sowie ihre Onlineangebote und Fachzeitschriften die dpa-Berichte. Von der Nordhannoversche Zeitung über den Berliner Kurier und die Marler Zeitung sowie die Rhein Zeitung bis hin zur Augsburger Allgemeinen – im ganzen Land sind die ARGE Baurecht und ihre Experten prominent vertreten.