68. Baurechtstagung am 13. und 14. November 2026

Köln – lebendig, architektonisch markant und mit genau der richtigen Mischung aus Tradition und Aufbruch. Am 13. und 14. November 2026 wird die Stadt zum Schauplatz der 68. Baurechtstagung und damit zum Treffpunkt für alle, die das Baurecht in Praxis, Beratung und Rechtsprechung prägen. Zwischen Dom, Rhein und Großstadtflair steht Köln für das, was auch die Tagung ausmacht: fachliche Tiefe, Austausch auf Augenhöhe und den Blick nach vorn.

Baurechtliche Impulse zwischen Dom und Rhein

Auf dem Programm in Köln stehen aktuelle und praxisrelevante Themen aus dem privaten Bau- und Architektenrecht, darunter Bauträgerrecht, Organhaftung, Urheberrecht und Mängelrechte. Ein besonderer Höhepunkt ist erneut die Übersicht zur aktuellen BGH-Rechtsprechung – dieses Mal wieder mit VorsRiBGH Rüdiger Pamp.

Nachwuchsförderung inklusive

Die ARGE Baurecht engagiert sich aktiv für den juristischen Nachwuchs. Um den fachlichen Einstieg für junge Kolleg:innen zu erleichtern, bieten wir eine  Grundlagenveranstaltung für junge Baurechtlerinnen und Baurechtler bis 40 Jahre an. Für Studierende und Referendar:innen gilt die vergünstigte Teilnahmegebühr von nur 50,00 Euro.

Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht

Auch bei der nächsten Baurechtstagung bieten wir auch wieder unser Mentoring-Programm an, das junge Juristinnen und Juristen mit erfahrenen Baurechtskolleginnen und -kollegen verbindet. Schon jetzt können Sie sich dafür registrieren und etwas für das Baurecht im Allgemeinen und Ihr Recruiting im Besonderen tun.

Neu in diesem Jahr:

  1. Erstmals planen wir, Mentoren und Mentees nach räumlicher Nähe zuzuordnen, sofern es die Anmeldungen zulassen.
  2. Angestellte Anwältinnen und Anwälte erhalten als Mentees keine Tagungspauschale.
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, dürfen einmal kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen. Das gilt auf zwei Wegen.

    Sie sind noch unentschlossen?

    Dann nehmen Sie zunächst als Interessent teil, ganz ohne Beitritt. Voraussetzung ist ein ernsthaftes Interesse an einer Mitgliedschaft. So verschaffen Sie sich erst einen Eindruck von unseren Veranstaltungen und der Gemeinschaft und entscheiden danach.

    Sie sind schon überzeugt?

    Dann melden Sie sich zur Tagung an und erklären gleich Ihren Beitritt. Auch diese erste Tagung nach dem Beitritt ist für Sie kostenfrei.

    Beide Optionen wählen Sie direkt bei der Anmeldung zur nächsten Tagung aus.

    Wer teilnehmen darf:

    • zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
    • Personen, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren
    • Interessierte mit ernsthafter Absicht beizutreten oder neue Mitglieder beim erstmaligen Beitritt

    Wichtig: Das Angebot gilt einmal pro Person. Wer es als Interessent nutzt und später Mitglied wird, kann es nicht erneut nutzen.

    Informieren Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen. Bringen Sie interessierte Mitstreiter zur nächsten Tagung mit.

Das Programm der 68. Baurechtstagung

Freitag, 13. November 2026

  • Wir treffen uns in der Hotellobby und laufen gemeinsam los. Geplant sind vier Kilometer lockeres Traben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Get-together für Studierende, Mentees und Teilnehmende der Grundlagenveranstaltung am Ausstellungsstand der id-Verlags-GmbH und ibr-online.

  • Nachträge, Behinderung, Kündigungsabrechnung: Am Ende landet fast jeder Baurechtsstreit auf einer Kalkulationszeile. Wer sie lesen kann, argumentiert schärfer, verhandelt souveräner – und erkennt sofort, wo eine Forderung trägt und wo sie kippt. Der Vortrag macht Baukalkulation praxisnah zugänglich: Kalkulationsinhalte und -aufbau, vorkalkulatorische Preisfortschreibung nach § 2 VOB/B, tatsächlich erforderliche Kosten mit angemessenen Zuschlägen nach § 650c BGB. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die (Ur-)Kalkulation die Preisgestaltung von Nachträgen prägt – und an welchen Stellen sie belastbar ist oder eben nicht. Kompakt, strukturiert und mit klarem Blick auf das, was im Mandat wirklich zählt: ein Einblick, der im Schriftsatz ebenso trägt wie im Termin.
    Kernbotschaft: Sie müssen nicht kalkulieren können – Sie müssen erkennen, wo eine Kalkulation bricht. 

    Dipl.-Ing. Michael Dieck, Köln

    Michael Dieck (geb. 1971) ist Partner und Teamleiter bei Schiffers Bauconsult sowie ausgebildeter Mediator. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im baubetrieblichen Vertrags- und Nachtragsmanagement sowie in der Begutachtung gestörter Bauabläufe. Nach dem Bauingenieurstudium an der TU Darmstadt (inkl. Auslandspraktikum bei General Motors, Detroit) war er als Bauleiter tätig, bevor er 2008 zu Schiffers Bauconsult wechselte, 2023 die Teamleitung übernahm und 2025 Partner wurde.

    Er begleitet komplexe Infrastruktur-, Hochbau- und Anlagenbauprojekte – u. a. Stuttgart 21 (DB), U5 (BVG), Waidmarkt (KVB), Kraftwerk Walsum, Andreasquartier Düsseldorf, Friedrich-Loeffler-Institut Jena (Ersatzneubau Labor und Tierhaltung) sowie internationale Projekte für Bayer AG, TGE Gas Engineering und Strabag International.
    Seit 2020 hält er regelmäßig Seminare zu Dokumentation am Bau sowie Vertrags- und Nachtragsmanagement und ist Mit-Autor von „Praxiswissen Baurecht“ (Wolters Kluwer). 

    Dipl.-Ing. (FH) Dieter Pfrommer, Leinfelden-Echterdingen

    Dieter Pfrommer ist seit 1978 als freier Landschaftsarchitekt tätig und bis heute Mitgesellschafter von Pfrommer + Roeder in Stuttgart. Seine Arbeiten wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem beim Deutschen Landschaftsarchitekturpreis sowie bei Wettbewerben für vorbildliches Bauen.
    Seit 1989 ist er öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger für Leistungen der Landschaftsarchitekten bei der IHK Region Stuttgart. Zudem war er viele Jahre als Referent in der Weiterbildung für Sachverständige für Architektenhonorare tätig.
    Pfrommer veröffentlicht regelmäßig zu Fragen des Preisrechts und der HOAI und arbeitet seit 1989 am HOAI Kommentar Locher Koeble Frik Zahn mit.

  • Das Mentoring-Programm der ARGE Baurecht verbindet erfahrende Baurechtler (Mentoren) mit jungen Talenten (Mentees). Im Zuge des Welcome-Events lernen sich Mentoren und Mentees kennen und erhalten Informationen über den weiteren Ablauf.

    Erstmals planen wir, Mentorinnen und Mentoren mit Mentees auf Grundlage der regionalen Nähe zusammenzubringen.

  • Fingerfood zum Sattessen am Ausstellungsstand der id-Verlags-GmbH und ibr-online.

  • Eine exklusive Plattform für den vertraulichen und praxisorientierten Austausch unter Inhouse-Jurist:innen aus Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen, Landes- und Bundesbetrieben sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft. Ziel ist es, aktuelle rechtliche Herausforderungen zu diskutieren, Erfahrungen zu teilen und ein starkes organisationsübergreifendes Netzwerk aufzubauen.

    Inhaltlich erwarten die Teilnehmer:innen fachliche Impulse aus der Unternehmenspraxis (Auftakt durch die GOLDBECK GmbH), der Austausch zu aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im Bau-, Immobilien- und Vergaberecht sowie die gemeinsame Identifikation künftiger Schwerpunktthemen des Netzwerks. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung Gelegenheit, wertvolle Kontakte zu Kolleg:innen aus unterschiedlichen Branchen und Organisationen zu knüpfen und einen vertrauensvollen fachlichen Dialog zu etablieren.

    Der Netzwerkkreis richtet sich ausschließlich an Unternehmensjurist:innen als Teilnehmer:innen der ARGE-Baurechtstagung.

  • Dr. Oliver Koos, Rechtsanwalt, Frankfurt

  • Was tun, wenn ein Bauträgerprojekt plötzlich stillsteht und der Bauträger insolvent wird? Dieser Frage gehe ich anhand eines praxisnahen Falls nach. Das Bauträgerrecht ist anspruchsvoll und meist nicht das Lieblingsgebiet im Kanzleialltag. Gleichwohl haben viele von uns immer wieder damit zu tun. Der Vortrag soll verständlich und praxisorientiert erläutern, welche Handlungsmöglichkeiten Erwerber vor und nach der Insolvenzeröffnung haben und beleuchten, welche Folgen die neue Rechtsprechung des IX. Zivilsenats für den Bauträgervertrag hat. Spannend ist die Rolle der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Hindernis oder hilfreiches Instrument? Ziel ist es, Überblick zu verschaffen und Unterstützung für die tägliche Beratungspraxis zu liefern. 

    Dr. Petra Sterner, LL.M. (UCT), Rechtsanwältin, Berlin

    Nichts ist so praxisnah und interessant wie das Bau- und Architektenrecht. Seit 1996 bin ich Anwältin und ab 1998 habe ich mich diesem Rechtsgebiet verschrieben. In 2008 durfte ich als Partnerin das Baurechtsdezernat bei Wanderer und Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB in Berlin übernehmen, nachdem ich schon 10 Jahre Praxiserfahrung als Baurechtlerin –und Partnerin – sammeln konnte. Seitdem verhandle, kämpfe und diskutiere ich außergerichtlich und vor Gericht für Baufirmen, Auftraggeber, Generalunternehmen – und baue mit meinen großartigen Kollegen unsere besondere Expertise – das Bauträgerrecht – immer weiter aus. Die große WEG-Abteilung der Kanzlei unterstützt uns dabei regelmäßig.

    Ich brenne für meinen Beruf und begleite Rechtsstreitigkeiten mit großem Engagement; seit 2024 bin ich auch zertifizierte Mediatorin, als Konsequenz aus der Erkenntnis, dass die geführte Einigung der Parteien in einer Auseinandersetzung nachhaltiger und für alle zufriedenstellender ist.  

  • Dr. Andreas Berger, Rechtsanwalt, Mönchengladbach

    RA Dr. Andreas Berger ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düssel¬dorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projekt¬managements für große Immobilienprojekt¬entwicklungen und Infra-strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausgeber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 3. Aufl. 2022, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 2. Aufl. 2022.

  • „Summa cum Bau“ ist unser Förderpreis für den baurechtlichen Nachwuchs. Seit der ersten Verleihung im Jahr 2017 zeichnen wir jedes Jahr Studierende aus, deren Arbeiten im privaten Bau- und Immobilienrecht durch wissenschaftliche Qualität und hohe Praxisrelevanz überzeugen. → Summa cum Bau

  • Aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zum urheberrechtlichen Werkbegriff klären dringende Fragen zur Schutzfähigkeit von Gestaltungen aus dem Bereich von Design und angewandter Kunst. Im Mittelpunkt stehen die Entscheidungen "Mio und konektra" (C-580/23, C-795/23) des EuGH sowie "USM Haller II" (I ZR 96/22) und "Birkenstocksandale" (I ZR 16/24) des BGH. Sie präzisieren, wie die erforderliche Originalität bei funktional geprägten Gegenständen zu bestimmen ist und welche Bedeutung dabei technisch oder anderweitig vorgegebenen Gestaltungsentscheidungen zukommt. Mit konsequentem Blick auf die Praxis beleuchtet der Vortrag diese aktualisierten Anforderungen an den Werkbegriff und bezieht zugleich Fragen zu Plagiat und Entstellung im Bereich der Architektur mit ein. Die maßgeblichen Beurteilungskriterien werden anschaulich herausgearbeitet und systematisch eingeordnet. 

    Prof. Dr. Winfried Bullinger, Rechtsanwalt, Berlin

    Winfried Bullinger zählt zu den führenden deutschen Anwälten im Urheberrecht. Er ist Mitherausgeber und Autor des Praxiskommentars zum Urheberrecht im C.H.Beck Verlag. Er verfügt über jahrzehntelange Erfahrung, speziell im Bereich Urheberrecht und Architektur, und hat für seine namhaften Mandanten mehrere Grundsatzverfahren zum urheberrechtlichen Werkbegriff und zu Fragen der Werkentstellung begleitet.

    Winfried Bullinger ist Partner des Berliner Büro seit 1998 bei CMS Hasche Sigle.  

Samstag, 14. November 2026

  • Wir treffen uns in der Hotellobby und laufen gemeinsam los. Bitte pünktlich sein. Geplant sind vier Kilometer lockeres Traben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Der Vortrag gibt, anknüpfend an die 67. Baurechtstagung im März 2026, einen Überblick über die aktuelle BGH-Rechtsprechung mit Bezug zum Bau- und Architektenrecht.

    Rüdiger Pamp, Vorsitzender Richter am BGH

    Rüdiger Pamp ist seit September 2010 als Richter am Bundesgerichtshof tätig. Seit November 2018 leitet er den schwerpunktmäßig unter anderem für das Werkvertrags- sowie das Architekten- und Ingenieurrecht zuständigen VII. Zivilsenat; seit Januar 2021 hat er zugleich auch den Vorsitz im Dienstgericht des Bundes inne.

  • 100 Jahre – ein stolzes Jubiläum! Woher kommt die VOB/B, wie hat sie sich in den vergangenen 100 Jahren entwickelt und wo geht die Reise hin? Versinkt die VOB in der Bedeutungslosigkeit oder bleibt sie unsterblich? Mit Blick auf das Bauvertragsrecht und die Rechtsprechung stellt sich Frage nach dem heute noch verbleibenden Regelungsgehalt der VOB/B. Welche Regelungen sind unverzichtbar? Welche Regelungen halten einer näheren Prüfung unter anderem nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht stand? Über das Thema kann man tagelang referieren und diskutieren. Die Referentin konzentriert sich daher nach einem diesbezüglichen Überblick auf die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers in § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 VOB/B, die kein Pendant im Gesetz finden und auch in der Rechtsprechung bisher nur gestreift werden. Sie setzt sich mit dem Meinungsstreit auseinander, der laut Kniffka, „die Züge eines Glaubenskrieges“ angenommen hat: wie diese Mitwirkungshandlungen rechtlich zu qualifizieren sind – als Obliegenheiten oder als Mitwirkungspflichten. 

    Dr. Birgit Franz, Rechtsanwältin, München

    RAin Dr. Birgit Franz ist Gründerin der im Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisierten Sozietät franz + partner rechtsanwälte mbB. Sie berät in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts sowie des Vergaberechts. Seit 30 Jahren zählt Birgit Franz in erster Linie Bauunternehmen im Bereich des Hoch-, Ingenieur-, Tunnel-, Straßen-, Bahn und Anlagenbau zu ihren Mandanten. In jüngerer Zeit vertritt Birgit Franz bauausführende Partner auch im Rahmen der Integrierten Projektabwicklung (IPA). Neben der rein beratenden Tätigkeit vertritt sie Mandanten in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren, auch als Schiedsrichterin in Schiedsverfahren ist sie aktiv. Frau Dr. Franz publiziert regelmäßig in den einschlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des Handbuchs "Baunebenrechte". Sie war bis November 2025 Vorstandsvorsitzende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht.

  • Dr. A. Olrik Vogel, Rechtsanwalt, München
    Portrait von Rechtsanwalt Dr. Olrik A. Vogel

    Partner der SNP Schlawien Rechtsanwälte PartmbB
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Rechtsanwalt seit 2000
    Arbeitsschwerpunkte: Privates Bau- und Architektenrecht, Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht.

    Herr Dr. Vogel ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "Baurecht" (BauR) und "Immobilien & Baurecht" (IBR) und "Zeitschrift für Miet- und Raumrecht" (ZMR). Er ist Mitautor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen zum Bau- und Wohnungseigentumsrecht, z.B. bei "Kniffka/Jurgeleit, Bauvertragsrecht, 4. Aufl. 2022", "Abramenko/Riecke/Schneider, Wohnungseigentumsrecht, 6. Aufl. 2024“, "Beck´scher VOB- und Vergaberechtskommentar, VOB Teil C", „Jansen/Seibel, VOB/B, 6. Aufl. 2024“ und Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften sowie Kommentator im Staudinger des Bauträgerrechts (erscheint 2025). Zudem ist er regelmäßiger Referent auf Seminarveranstaltungen für Bauträger, Unternehmer, Fachanwälte und WEG-Verwalter.

    Er vertritt Architekten, Planer, Unternehmer, Kreditinstitute, Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften und Erwerber gleichermaßen.

  • Agenda: 

    1. Begrüßung und Eröffnung
    2. Tätigkeitsbericht des Geschäftsführenden Ausschusses für 2025/2026
    3. Bericht des AjB
    4. Bericht des Schatzmeisters für das Haushaltsjahr 2025
    5. Bericht der Kassenprüferinnen für das Haushaltsjahr 2025
    6. Aussprache und Entlastung des GfA sowie der DAV-Geschäftsstelle
    7. Wahl der Kassenprüfer/innen für das Haushaltsjahr 2026
    8. Erhöhung des ARGE-Mitgliedsbeitrages
    9. Änderung der Geschäftsordnung
    10. Ehrenmitgliedschaft
    11. Wahl der/des Nachfolgerin/s von Dr. Ulrich Böttger in den Geschäftsführenden Ausschuss
    12. Verschiedenes
       

Rahmenprogramm

  • 20.00 Uhr Abendveranstaltung

    Köln Sky, KölnTriangle – Hochhaus, Ottopl. 1, 50679 Köln

    Kostenbeitrag: 87,00 € inkl. 19 % MwSt. pro Person
    inkl. Speisen und Getränke

  • 14.45 Uhr Architekturspaziergang 

    Infos folgen.
    Kostenbeitrag: 20,00 € inkl. 19 % MwSt. pro Person

Anmeldeinformationen

  • Teilnahme in Präsenz & Online
    Mitglieder ARGE Baurecht oder FORUM Junge Anwaltschaft € 340,00
    Nichtmitglieder € 425,00

    Ausbildungstarif
    Präsenz & Online für Studierende, Referendar:innen und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen vor dem 2. Staatsexamen (Nachweis erforderlich)
    € 50,00

    Teilnahmegebühr für Richterinnen und Richter
    Sondertarif € 80,00

    Ab sofort können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch nie Mitglied der ARGE Baurecht waren, einmalig kostenfrei an einer unserer Tagungen teilnehmen, sofern sie ernsthaftes Interesse an einer ARGE-Mitgliedschaft haben. Diese Option kann bei der Anmeldung ausgewählt werden.

  • Hier können Sie sich anmelden: 68. Baurechtstagung am 13./14. Nov. 2026 (91150-26)

    NEU: NETZWERKTISCHE AM FREITAGABEND

    Bei der Abendveranstaltung ab 20.00 Uhr im KölnTriangle gibt es erstmals Netzwerktische, um (noch) leichter ins Gespräch zu kommen und neue Kolleginnen und Kollegen kennenzulernen.

    Wenn Sie sich zur Abendveranstaltung am Freitag anmelden, können Sie diese Option auswählen.

  • Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO ausgestellt (8,5 Stunden ohne, 10 Stunden mit Grundlagenveranstaltung).

    Die FAO-Bescheinigungen werden zwei bis drei Wochen nach Tagungsende von der Deutschen AnwaltAkademie versendet.

    • Für eine schriftliche Stornierung bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 22,50 Euro
    • Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung erreichen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren fällig. 
    • Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht.
  • An der Grundlagenveranstaltung können nur Personen teilnehmen, die ihr 40. Lebensjahr zum Veranstaltungstermin noch nicht überschritten haben. Es ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die im Zuge der Online-Anmeldung erledigt werden kann.

  • Pullman Cologne 
    Helenenstrasse 14
    50667 Köln

  • Im Pullman Cologne Hotel können Sie bis zum 01.10.2026, mit dem Stichwort "ARGE Baurecht", Zimmer (209,00 € pro Nacht) vom Abrufkontingent abrufen. Dies kann sowohl per Mail als auch telefonisch unter der 0221 275 2202 erfolgen. 

  • DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin

    Ansprechpartner: Philipp Arndt
    arndt@anwaltakademie.de
    Tel.: 030-726153-181

  • Bei der Abendveranstaltung stehen erstmals Netzwerktische bereit. Wer dort Platz nimmt, gibt ein klares Signal: „Sprechen Sie mich gerne an, ich möchte neue Kolleginnen und Kollegen kennenlernen.” Niemand muss den ersten Schritt machen, denn alle am Tisch sitzen aus demselben Grund dort. Bei der Anmeldung zur Abendveranstaltung am Freitag können Sie den Netzwerktisch einfach mit auswählen.

 

Manuskripte der letzten Baurechtstagungen

Die Manuskripte der letzten Baurechtstagungen stehen für Mitglieder im geschlossenen Bereich dieser Webseite zur Verfügung. Um darauf zugreifen zu können, ist eine einmalige Registrierung mit DAV-Mitgliedsnummer erforderlich.


Save the date

Termine der nächsten Baurechtstagungen

  • 68. Baurechtstagung am 13. und 14. November 2026
    Pullman Cologne, Helenenstrasse 14, 50667 Köln
  • 69. Baurechtstagung am 5. und 6. März 2027
    Maritim Seehotel, Strandallee 73, 23669 Timmendorfer Strand
  • 70. Baurechtstagung am 5. und 6. November 2027
    Sofitel Munich Bayerpost, Bayerstrasse 12, 80335 München
  • 71. Baurechtstagung, Frühjahr 2028 in Kopenhagen

Termine bitte vormerken, Informationen folgen


 

 

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