Neues Gesetz auf einen Blick

„Das neue Bauvertragsrecht muss schon deshalb begrüßt werden, weil es erstmals den Besonderheiten des Bauvertrags und auch des Architekten- und Ingenieurvertrags gerecht werden will,“ schreiben Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Prof. Dr. Rolf Kniffka und Vorsitzender Richter am Kammergericht Björn Retzlaff. Gleichzeitig habe die Reform viele dringende Probleme des Bauvertragsrechts nicht gelöst. Dennoch warnen die Autoren davor, das neue Gesetz schlecht zu reden. Die Autoren geben mit ihrem 159 Seiten starken Aufsatz einen prägnanten Überblick über das neue Gesetz, geben die neuen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches wieder und kommentieren diese. Gleiches gilt für andere Neuregelungen, die für das Bauvertragsrecht maßgeblich sind, sowie für Änderungen des Kaufrechts und des Prozessrechts.

I. Einführung

Der Bundestag hat am 09.03.2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren verabschiedet (hier abgekürzt mit BauVG). Der Bundesrat hat am 31.03.2017 auf einen Einspruch gegen das Gesetz verzichtet. Das Gesetz ist am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt am 01.01.2018 in Kraft, Art. 10 BauVG, und wird für alle Verträge gelten, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden , Art. 2 Nr. 1 BauVG.

1. Entwicklung

Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Bauvertragsrechts. Bisher wurde der Bauvertrag gesetzlich allein im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches abgebildet. Die Regelungen des Werkvertragsrechts sind jedoch nicht geeignet, die Komplexität eines Bauvertrages zu erfassen. Es bedarf spezieller Regelungen, die Leitbilder für die besonderen Probleme des Bauvertrages darstellen. Auf dem ersten Deutschen Baugerichtstag im Jahre 2006 hat die Arbeit daran begonnen, Empfehlungen für ein neues Bauvertragsrecht auszusprechen. In vielen Arbeitskreisen des Deutschen Baugerichtstags  haben hoch spezialisierte Baurechtler an der weiteren Entwicklung gearbeitet. Die veröffentlichten Berichte über die Deutschen Baugerichtstage belegen das eindrücklich. Das Bundesministerium der Justiz hat die Initiativen aufgegriffen und 2010 einen Arbeitskreis Bauvertragsrecht gegründet. Dieser hat in einer Vielzahl von Sitzungen die Möglichkeiten einer Reform des Bauvertrages beraten. Im Abschlussbericht dieses Arbeitskreises  vom 18.06.2013 wird ein Bauvertragsgesetz empfohlen und es werden dazu auch Empfehlungen ausgesprochen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 24.09.2015 einen Referentenentwurf  vorgelegt. Diesem folgte am 02.03.2016 ein modifizierter Regierungsentwurf. Der Bundesrat  hat dazu am 12.04.2016 neue Vorschläge eingebracht,  zu denen die Bundesregierung eine Gegenäußerung  abgegeben hat. Das Gesamtpaket für die Bundestagsberatung in erster Lesung ist am 18.05.2016 vorgelegt worden. Nach Überweisung an den Rechtsausschuss hat am 22.06.2016 eine Anhörung von Sachverständigen stattgefunden. Dem folgte eine intensive politische Auseinandersetzung, die zu Verzögerungen im weiteren Verlauf geführt hat.


Der vollständige Aufsatz „Das neue Recht nach dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes (BauVG)“ erschien zuerst in der Fachzeitschrift „baurecht“ (BauR 2017, 1747 - 1900 (Heft 10a)). Sie können den Beitrag hier online betrachten und herunterladen.