Das beA richtig nutzen

Ein Mitglied der ARGE Baurecht kommunizierte kürzlich mit dem Landgericht Mannheim per besonderem elektronischem Postfach, kurz beA. Dabei hatte sich ein kleiner Fehler beim Aktenzeichen eingeschlichen. Es folgte eine sehr freundliche Antwort des Gerichts: „Die Nachricht wurde zwar erfolgreich verarbeitet, doch möchten wir dies als Gelegenheit nutzen, um Sie auf Folgendes hinzuweisen.“ In der Tat sind die darauffolgenden Ausführungen sehr hilfreich für die tägliche Anwaltspraxis. Daher geben wir diese hier im Wortlaut des Landgerichts wieder. So können Sie künftig das Potenzial des beA (noch) besser nutzen.

Das Landgericht Mannheim zur richtigen Nutzung des beA

"Die Nachricht wurde bei uns zunächst in den Allgemeinen Postkorb verschoben. Nachrichten werden immer dann in den Allgemeinen Postkorb verschoben, wenn beim Versand aus beA – sei es über den Web-Client der Bundesrechtsanwaltskammer, sei es über besondere Kanzleisoftware – in dem dafür vorgesehenen Feld das gerichtliche Aktenzeichen nicht oder nicht korrekt eingetragen wird. Die Nachricht muss dann im Allgemeinen Postkorb mit entsprechendem Aufwand manuell dem gerichtlichen Verfahren zugeordnet werden, was zugleich die gerichtsinterne Verarbeitung verzögert.

Wird das Aktenzeichen richtig in das Feld für das Aktenzeichen eingetragen, wird hingegen Ihre Nachricht automatisch der richtigen Akte zugeordnet, so dass sie sowohl für die Geschäftsstelle, aber auch für den zuständigen Richter bei Aufruf dieser Akte unmittelbar ersichtlich ist. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn kurzfristige Einreichungen vorgenommen werden müssen.

Um eine automatisierte Verarbeitung des Aktenzeichens zu ermöglichen, achten Sie bitte auf folgende Schreibweise: 1 O 13/20 (d.h. 1[LEERZEICHEN]O[LEERZEICHEN]13/20)

Verwenden Sie insbesondere bitte keine Vorzeichen wie Az, keine Ergänzungen jeglicher Art wie 1-O-13/20, keine Zusätze wie Replik und keine weiteren – vorangestellte oder doppelte – Leerzeichen.

Wenn Sie diese Vorgaben für das Aktenzeichen einhalten, können Sie selbst erreichen, dass Ihre Einreichungen unmittelbar und ohne Verzögerungen bei Aufruf der Akte gesehen werden können, ohne dass erst noch eine manuelle Bearbeitung vorangehen muss."