beA kommt - Digitale Anwaltschaft verschoben

E-Mail-Korrespondenz beherrscht seit Jahrzehnten sowohl die private als auch geschäftliche Kommunikation. Die juristische Kommunikation gehört zu den letzten Domänen, die noch analog geprägt sind. Das soll sich nun ändern – oder besser: sollte.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (ERV-Gesetz) plante die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) die Einführung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für jeden zugelassenen Anwalt in Deutschland. Ziel ist es, die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen. Ende November 2015 zog die BRAK jedoch die Reißleine und meldete, dass der für den 1. Januar 2016 geplante Start verschoben werden muss – und zwar auf unbestimmte Zeit.

Als Grund nennt die Kammer „die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit“. Offenbar hat sich in Tests gezeigt, dass das beA noch nicht reif für die Praxis ist. Möglicherweise verbirgt sich dahinter auch eine noch nicht erreichte Integration in bestehende Kanzlei-Software. Was auch immer im Detail hinter der Entscheidung steht: Sofern es die anwaltliche Praxis vor diversen Startschwierigkeiten schützt, ist die Entscheidung sicherlich richtig. Die Nachbesserungen konzentrieren sich dem Vernehmen nach vor allem darauf, das System „bestmöglich in die anwaltlichen Arbeitsabläufe zu integrieren“, so dass „Nutzern alle Funktionalitäten verlässlich zur Verfügung stehen.“

Wer sich bereits registriert hat, muss nichts weiter tun. Auch Chipkartenleser bleiben weiter aktuell. Wer sich noch nicht registriert hat, kann dies in den kommenden Monaten bei der Bundesnotarkammer nachholen. Denn eines ist trotz Verschiebung des Starttermin sicher: beA wird kommen.

Weitere Informationen unter www.digital.anwaltverein.de

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