ARGE Baurecht warnt vor Finanzierungslücken

ARGE Baurecht warnt vor Finanzierungslücken

Mangelhafte Arbeiten auf der Baustelle, die plötzliche Insolvenz des mit dem Bauvorhaben beauftragten Unternehmens – das sind die Albträume vieler Bauherren. Fehlende finanzielle Ressourcen verschlimmern die Misere. „Wenn eine Baufinanzierung nicht großzügig genug angesetzt ist, droht eine Finanzierungslücke. Das bedeutet eine teure Nachfinanzierung oder, im schlimmsten Fall, sogar einen Baustopp!“, warnt Rechtsanwalt Philip Pürthner, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein.

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht empfiehlt, einen Baufinanzierungsplan aufzustellen, der die Gesamtkosten des Bauvorhabens aufschlüsselt. Hierunter fallen die Anschaffungskosten für den Erwerb des Grundstückes, die Herstellungskosten von den Bau- über die Rohbau- bis hin zu den Ausbauarbeiten, aber auch die Baunebenkosten. „Sie sind ein entscheidender Kostenfaktor, den viele einfach links liegen lassen“, so Pürthner.

Nicht selten machen die Baunebenkosten 20 Prozent des Gesamtbetrages aus. Dazu gehören etwa der Eintrag in das Grundbuch, Vermessungsarbeiten, Baumfällungen, Erschließungskosten zum Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation oder Bodengutachten. Also alle Kosten, die neben dem eigentlichen Kaufpreis entstehen können.

Ein detaillierter Baufinanzierungsplan dient nicht nur der eigenen Organisation: „Viele Banken vergeben leichter Kredite, wenn sie einen genauen Einblick in Ihre Finanzplanung haben“, so Pürthner. Hier hätten insbesondere diejenigen Bauherren einen Vorteil, die ein hohes Eigenkapital miteinbringen. Die meisten Banken fordern ein Kapital in Höhe von 20 Prozent des Kreditwertes. Je niedriger das Eigenkapital, desto höher ist in der Regel der Zinssatz. Ein Beispiel: Die Bank verleiht 200.000 Euro zu einer Laufzeit von 20 bis 30 Jahren. Hier ist mit einer Zinslast von mehreren 10.000 Euro zu rechnen.

Pürthner rät: „Denken Sie daran, ihren Baufinanzierungsplan nach Eigen- und Fremdmitteln zu strukturieren.“ Für die Kredite sollte festgeschrieben werden, in welchem Zeitraum das Geld zurückzuzahlen ist (Tilgungsziel), für welchen Zeitraum der festgelegte Zinssatz gilt (Zinsbindung) und um welche Form von Darlehen es sich handelt.

„Das Fundament für ein erfolgreiches Bauvorhaben ist ein sorgfältiger Baufinanzierungsplan“, sagt Pürthner. Um auf ganz sicher zu gehen, empfiehlt er, in die errechneten Gesamtkosten noch eine Reserve in Höhe von zehn bis 20 Prozent einzukalkulieren.

Rechtsanwalt Philip Pürthner

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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