Das Wichtigste in Kürze:
- Das Referendariat dauert bundesweit 24 Monate und gliedert sich in Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
- Die Referendargeschäftsstelle weist Zivil- und Strafstation zu, berücksichtigt aber frühzeitig gemeldete Wunschausbildungsstellen.
- Die Zivilstation an einer Baukammer des Landgerichts zeigt Baurecht aus richterlicher Sicht, etwa bei Urteilsentwürfen im Architektenrecht.
- Die Verwaltungsstation lässt sich zwischen Baureferat der Stadt und Baukammer des Verwaltungsgerichts aufteilen.
- Die Anwaltsstation in einer Baurechtskanzlei dient zugleich als Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen.
- Die Wahlstation ist in vielen Bundesländern die einzige Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt, Bewerbungen laufen mit langem Vorlauf.
- Der Beitrag folgt dem Aufbau in Bayern nach der JAPO. Stationsdauer, Klausurtermin und Zuweisung unterscheiden sich in anderen Bundesländern.
Der große Unterschied zwischen Erstem und Zweitem Staatsexamen ist das Referendariat
Während man sich auf das „Erste“ selbstständig mithilfe eines Repetitoriums vorbereitet, ist das „Zweite“ zeitlich durchgetaktet. Referendare durchlaufen ein festes Ausbildungsprogramm. Dieses variiert zwar von Bundesland zu Bundesland, gemein ist allen jedoch eine Unterteilung in Stationen. Jede Station gliedert sich in eine theoretische Ausbildung durch den Besuch verpflichtender Arbeitsgemeinschaften sowie in eine praktische Ausbildung.
Insbesondere vor den Praxisstationen wird häufig Angst geschürt. Gerade die Sitzungsvertretung bei der Staatsanwaltschaft ist berühmt-berüchtigt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Sorgen unberechtigt sind: Die praktischen Stationen zeichnen das Referendariat aus. Sie bieten Referendaren die Möglichkeit, in kurzer Zeit viele verschiedene juristische Berufe kennenzulernen und das erste Mal in der juristischen Ausbildung praktische Erfahrung zu sammeln.
Die Praxisstationen sollten daher sorgsam ausgewählt werden. Der Einfluss der Referendare ist allerdings begrenzt, da insbesondere in der Zivil- und Strafstation die Referendargeschäftsstelle die Zuweisung vornimmt. Was viele jedoch nicht wissen: Wer der Referendargeschäftsstelle frühzeitig seine Wunschausbildungsstelle mitteilt, hat durchaus Chancen, dieser auch zugewiesen zu werden. Nach meiner Erfahrung freuen sich Ausbilder über Referendare mit Vorerfahrung und Interesse am jeweiligen Rechtsgebiet.
Ich habe mir auf diese Weise beispielsweise mein „Baurechtsreferendariat“ zusammengestellt. Wie das funktioniert und worauf dabei zu achten ist, erläutere ich in diesem Beitrag. Dabei orientiere ich mich am Aufbau des Referendariats in Bayern.
Zivilstation: Baurecht aus richterlicher Perspektive
In der Zivilstation werden Referendare einem Richter am Amts- oder Landgericht zugewiesen. Dies bietet einen hervorragenden Rahmen, um das Baurecht aus der richterlichen Perspektive praxisnah kennenzulernen. Ich habe mich daher frühzeitig an die Referendargeschäftsstelle gewandt und um eine Zuweisung an die Baukammer des Landgerichts Augsburg gebeten. Nach erfolgreicher Zuweisung habe ich unter anderem an mehreren Sitzungen teilgenommen, diese vorbereitet, ein Urteil im Architektenrecht entworfen und ein Rechtsgutachten erstellt.
Verwaltungsstation: öffentliches Baurecht in der Behörde
Die Verwaltungsstation ist sehr vielseitig, da Referendare zwischen zahlreichen Ausbildungsstellen, in Bayern unter anderem Landratsamt, Bezirk und Regierung, wählen können. Da die Kapazitäten begrenzt sind, erfolgt die Zuweisung häufig anhand einer Wunschliste. Je nach Bundesland können Referendare einen Teil der Station am Verwaltungsgericht absolvieren.
Die Verwaltungsstation bietet die ideale Gelegenheit, das Baurecht sowohl aus der Sicht der Verwaltung als auch des Gerichts kennenzulernen. Ich habe mich dem Baureferat der Stadt Augsburg zuweisen lassen. Dort habe ich unter anderem Rechtsgutachten im Miet- und öffentlichen Baurecht entworfen und einen Bauaufseher zu Ortsterminen begleitet. Rückblickend würde ich die Station „splitten“ und einen Teil bei der Baukammer des Verwaltungsgerichts absolvieren, um beide Perspektiven zu erhalten.
Anwaltsstation: Baurechtskanzlei als Examensvorbereitung
Für die Anwaltsstation suchen sich Referendare ihren Ausbilder in Form eines Rechtsanwalts selbst aus. Je nach Bundesland können Referendare einen Teil davon in der Rechtsabteilung eines Unternehmens absolvieren und den Beruf des Syndikusanwalts kennenlernen.
Nach meiner Erfahrung lohnt sich die Anwaltsstation im Baurecht schon deshalb, weil es sich um die ideale Examensvorbereitung handelt: Ich habe meine beispielsweise bei Kapellmann & Partner absolviert, zahlreiche Schriftsätze entworfen und mich dadurch intensiv mit dem prozessualen und materiellen Recht beschäftigt – die perfekte Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen. Wer sich noch unsicher ist, ob der Weg ins Baurecht als Kanzlei- oder Syndikusanwalt führen soll, kann sich (zusätzlich) die Rechtsabteilung eines Baukonzerns anschauen.
Wahlstation: Baurecht im Ausland und am BGH
Das Ausbildungsprogramm endet mit der Wahlstation, die nach den schriftlichen Klausuren des Zweiten Staatsexamens beginnt. Hier wählen Referendare sowohl Ausbilder als auch Tätigkeitsbereich selbst aus und sind in ihrer Wahl sehr frei. In vielen Bundesländern ist es zudem die einzige Möglichkeit, ins Ausland zu gehen.
Wer sich für das Baurecht interessiert, hat die Qual der Wahl: Ob am Zivil- oder Verwaltungsgericht, in der Anwaltschaft, bei einer Behörde, in der Rechtsabteilung eines Baukonzerns oder sogar am Bundesgerichtshof – die Auswahl ist groß.
Ich habe einen anderen Weg eingeschlagen und absolviere meine Wahlstation aktuell in Tokio bei der japanischen Kanzlei Nishimura & Asahi in der Praxisgruppe „Internationale Streitbeilegung“. Dort erhalte ich spannende Einblicke in die japanische Arbeitskultur und die Prozessführung auf internationaler Ebene. Gleichzeitig nutze ich die Wochenenden, um das Land und seine vielfältige Kultur kennenzulernen. Wer mit dem Gedanken spielt, seine Wahlstation im Ausland zu absolvieren, dem kann ich nur empfehlen, sich frühzeitig zu bewerben: Es lohnt sich!
Fazit: Referendariat im Baurecht planen
Die Praxisstationen waren mein Highlight im Referendariat. Ich kann daher nur dazu raten, die einzelnen Stationen sorgfältig auszuwählen und der Referendargeschäftsstelle frühzeitig seine Wunschausbildungsstelle mitzuteilen.
Tipp der Redaktion → Mentoring Programm für den Berufseinstieg im Baurecht
Dr. Benedikt Deeg
- Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts München
- Mentee im Mentoring-Programm der ARGE Baurecht