Nur für Juristen
Ärzte, Lehrer und nun auch Richter - Bewertungsportale für diverse Berufsgruppen gibt so einige. Vor rund 18 Monaten kam jedoch ein ganz besonderes hinzu: richterscore.de für Richter. Wie der Name schon vermuten lässt, können dort Richter bewertet werden, und zwar ausschließlich von zugelassenen Juristen. Das Portal selbst versteht sich als Austauschplattform für Juristen über Richter und Gerichte. Bei der Registrierung muss die Zulassungsnummer angegeben werden, um die fachliche Eignung der Beurteilung zu gewährleisten. Erklärtes Ziel von Richterscore ist es, Rechtsanwälten die optimale Vorbereitung schon vor Prozessbeginn zu erleichtern. Aktuell stehen fast alle Richter der Landes- und Oberlandesgerichte zur Verfügung.
Fünf Kriterien, fünf Sterne
Die Richter können in fünf Kategorien (Schnelligkeit, Vorbereitung, Hinweisbereitschaft, Objektivität, Rechtskenntnis) auf einer Skala von null bis fünf Sternen bewertet werden. Das sei „zu einfach gestrickt“ sagt der Deutsche Richterbund (DRB), der Bewertungsportale dieser Art offen ablehnt. Aus ihrer Sicht sei Transparenz zwar wünschenswert, dies dürfe aber nicht durch eine Personalisierung der Richter erreicht werden. Besonders der Vorsitzende des DRB, Jens Gnisa äußerte sich dahingehend, dass Rechtsanwälte verlorene Prozesse auf den Richter schieben werden, was zu einem Vertrauensverlust in die Justiz führe.
Transparenz versus Datenschutz
Einer der Betreiber von Richterscore, Justus Perlwitz, widerspricht dem entschieden: Es gehe ausschließlich um sachliche Diskussion über die entsprechenden Richter und die Möglichkeit für Rechtsanwälte, sich noch besser auf Prozesse vorzubereiten, schon bevor diese beginnen. Rechtsanwaltskanzleien würden ganze Dossiers über Richter führen. Richterscore mache die Erfahrung anderer Kollegen für jeden Juristen zugänglich. Die größte Herausforderung für die Betreiber ist es allerdings, die notwendigen Datenbestände immer aktuell zu halten. Sämtliche Versetzungen, Berufungen und Pensionierungen stehen zwar im Handbuch der Justiz, welches der Herausgeber (der DRB) den Betreibern nicht zur Verfügung stellen will.
Bewerten und netzwerken
Auf Marktplatz-Recht.de können Juristen neben Richtern auch Gerichte bewerten. Registrierte Nutzer können anonymisiert Schulnoten vergeben und Kommentare abgeben. Kriterien sind dabei etwa Schnelligkeit, Erreichbarkeit, Verhandlungsführung oder fachliche Kompetenz. Erst wenn drei Nutzer eine Bewertung abgegeben haben, geht die Bewertung online. Die Plattform hat stärkeren Social-Media-Charakter und setzt auf Vernetzung der Nutzer untereinander. "Wir verstehen und als Netzwerkportal, das Juristen die Möglichkeit bietet, berufliche Kontakte zu knüpfen und zu pflegen", sagt Nicola Reiser, Sprecher von Marktplatz-Recht.
Schreiben Sie uns!
Wie stehen Sie zu den Bewertungsportalen? Halten Sie diese für sinnvoll oder denken Sie, dass das Image der Justiz Schaden nehmen könnte? Sagen Sie uns Ihre Meinung unter newsletter@arge-baurecht.com.
Gerne veröffentlichen wir Ihre Kommentare hier unter diesem Beitrag (teilen Sie uns bitte mit, falls Sie dies nicht wünschen).