Streitigkeiten im Bauwesen werden überwiegend vor Gericht geklärt

Laut aktuellem Forschungsbericht des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) gab es 2017 im Bauwesen knapp 100.000 gerichtliche Streiterledigungen und lediglich 2.000 außergerichtliche Streitbeilegungen (ADR). Woher kommt diese auffällige Diskrepanz, obwohl ADR-Verfahren deutliche Vorteile hinsichtlich Effizienz, Dauer, Kosten, Vertraulichkeit und vielem mehr aufweisen?

Der Forschungsbericht zeigt nun die Ursachen für die zurückhaltende Anwendung von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren im Bauwesen auf und gibt Handlungsempfehlungen. Demnach gebe es eine ganze Reihe an Beweggründen für die Zurückhaltung, zum Beispiel fehlende Kenntnis über alternative Streitbeilegung oder fehlende Kompetenz im Umgang mit Konflikten. Zwar seien einige der vom KIT dokumentierten Gründe laut Professor Claus Jürgen Diederichs von der DGA-Bau, die den Forschungsauftrag erteilte, nicht mehr haltbar, dennoch ist der Bericht sehr lesenswert. 

Weitere Informationen finden Sie im Forschungsbericht sowie der Pressemitteilung der DGA-Bau.