Richtig kaufen

Wer in Deutschland ein Grundstück oder einer Immobilie kauft, braucht einen Notar. Warum das auch gut so ist, weiß Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Börgers. Er ist zur Stelle, wenn Baugrund oder Häuser den Eigentümer wechseln. In seinem Beitrag in der Zeitschrift bauen! erläutert er privaten Bauherren, was sie beachten müssen. Dabei macht er deutlich, welche Aufgaben ein Notar übernimmt – und welche nicht. Das Heft mit dem Beitrag erscheint Mitte März im Handel und erreicht rund 420.000 Leser. Hier lesen Sie einen exklusiven Vorabdruck.

Verträge über den Verkauf eines Hauses oder eines Grundstücks müssen in Deutschland von einem Notar beurkundet werden. Ansonsten sind sie nicht wirksam. Diese sogenannte notarielle Beurkundung bedeutet, dass der Vertrag in allen seinen Teilen vom Notar verlesen und anschließend von den Vertragsbeteiligten und dem Notar unterschrieben werden muss. Wird die Form – auch nur in Teilen – nicht eingehalten, führt dies zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Der beurkundende Notar spielt also eine zentrale Rolle bei der Transaktion eines Grundstücks oder einer Immobilie.

Der Unparteiische

Ob Käufer oder Verkäufer den Notar auswählen ist unwichtig, denn im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt vertritt er nicht die Interessen einer bestimmten Seite: Der Notar ist zur strikten Neutralität und Unparteilichkeit verpflichtet. Diese neutrale und überparteiliche Stellung braucht der Notar um seine Aufgaben beim Vertragsabschluss zu erfüllen. Er muss die Parteien auf besondere rechtliche Risiken der von ihnen angestrebten vertraglichen Vereinbarungen hinweisen. Gegebenenfalls unterbreitet er Vorschläge, wie solche Risiken (insbesondere das Risiko ungesicherter Vorleistungen) vermieden werden können.

zutreffend und vollständig informiert

Um seine Aufgaben erfüllen zu können, muss der Notar umfassend, zutreffend und vollständig über den Sachverhalt informiert sein. Auf Grundlage dieser Informationen erstellt der Notar einen Vertragsentwurf und stellt ihn den Beteiligten rechtzeitig vor der beabsichtigten Beurkundung zur Verfügung.


Der Beitrag erscheint erstmals in der Zeitschrift bauen!, Ausgabe 3-4/2017 vom 18. März 2017, die sich an private Bauherren wendet. Den ganzen Artikel können sie hier lesen.