Nicht ohne meinen Anwalt

Bauträgerverträge haben Vor- und Nachteile. Der Aussicht auf ein „Rund-um-sorglos-Paket“ für das Eigenheim stehen fehlende Mitspracherechte und finanzielle Risiken gegenüber. Meldet der Bauträger Insolvenz an, wird es schnell kompliziert. Auf Basis eines realen Falls erläutert ARGE Baurecht-Mitglied Petra Symosek privaten Bauherren, was sie im akuten Fall tun können und wie besser vorgebeugt werden kann. Der Beitrag der Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht erscheint am 15. Juli in der Publikumszeitschrift „bauen!“. Bei uns lesen Sie einen exklusiven Vorabdruck.

Im Gegensatz zum Bauunternehmer übernimmt der Bauträger nicht nur die Bebauung, sondern verkauft dem Erwerber auch das Grundstück. Bei einer Bauträger-Insolvenz wird es kompliziert. Rechtsanwältin Petra Symosek erklärt, was im akuten Fall zu tun ist und wie man vorgebeugen kann.

Grundstück und Bauleistung aus einer Hand, schlüsselfertig und zum Festpreis, mit garantiertem Fertigstellungstermin: Lisa und Jan Pfitzner überlegten nicht lange, als im Norden Berlins das neue Baugebiet erschlossen wurde und unterschrieben beim Notar den Vertrag über ein Einfamilienhaus. Dabei unterschätzten sie die Bedeutung der nicht-realen Teilung.

Die Insolvenz des Bauträgers war für Familie Pfitzner der Super-GAU. Sie hatten bereits die ersten Raten bezahlt, eine Küche bestellt und einen Kita-Platz gefunden. Nun standen sie plötzlich vor einer Bauruine, alle beteiligten Firmen waren abgerückt. Wie jeden Erwerber, der von einer Bauträgerinsolvenz betroffen ist, quälten Familie Pfitzner zwei Fragen: Wie kommen wir zu lastenfreiem Eigentum? Oder können wir aus dem Vertrag aussteigen und unser Geld zurückverlangen?


Diese und weitere Fragen beantwortet Rechtsanwältin Petra Symosek, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied in der ARGE Baurecht in der Ausgabe 7-8/2017 vom 15. Juli 2017 der Zeitschrift bauen!, die sich an private Bauherren wendet. Den vollständigen Artikel können sie hier online betrachten und herunterladen.