Muss mein Nachbar zustimmen? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Cord Behrens, Experte für Verwaltungsrecht, Mitglied bei der ARGE Baurecht, wie folgt: „Wer alle Vorgaben des Bebauungsplanes und der jeweiligen Landesbauordnung befolgt, erhält eine Baugenehmigung, ganz gleich, wie sein Nachbar zu dem Projekt steht. Sollen hingegen von den Festsetzungen des Bebauungsplans oder von Vorschriften des Landesbauordnungen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden, liegt die Erteilung der Genehmigung im Ermessen der Behörde. In einem solchen Fall steigt die Chance auf eine Genehmigung, wenn der Bauherr die Zustimmung seiner Nachbarn vorweisen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch das Vorhaben die vorgegebenen Grenzabstände zum Nachbarn unterschritten werden sollen.
Fristen für den Widerspruch
Nachbarn können bei der Baubehörde Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen sowie vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wird der Nachbar vom Bauamt über die erteilte Baugenehmigung informiert, hat er einen Monat Zeit den Widerspruch einzulegen. Wird der Nachbar hingegen nicht informiert, kann er der Baugenehmigung sogar noch innerhalb eines Jahres widersprechen, beginnend ab dem Zeitpunkt, ab dem er vom Bauvorhaben Kenntnis erlangt hat. “
Der Beitrag erschien in der April-Ausgabe der Zeitschrift "Das Haus" vom 27. März 2017, die sich an private Bauherren wendet.
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