Die vom Bund eingesetzte Baulandkomission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Kernempfehlungen der Baulandkomission

Anfang des Monats legte die Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ ihren Abschlussbericht vor. Ausgehend von der Problematik, dass sich die „Wohnungsfrage zu einer zentralen sozialen Frage unserer Zeit“ entwickelt habe, formulierten sie vier Kernempfehlungen – mit dem Ziel, Bauland zu mobilisieren und eine stärkere Gemeinwohlorientierung zu schaffen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Baulandkommission identifizierte zuvorderst fehlendes bezahlbares Bauland als maßgeblichen Engpassfaktor für den Wohnungsnotstand. Seit 2010 hätten sich die Preise für Bauland im Bundesschnitt um 50 Prozent erhöht. Unter dem Vorsitz von Marco Wanderwitz (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenministerium, CDU) formulierten sie vier Empfehlungen:

1. Aktive Boden- und Liegenschaftspolitik in Bund, Ländern und Kommunen stärken

Gefordert wird ein stärkeres Einschreiten der Kommunen bei Immobiliengeschäften. Sie selbst sollen ihre eigenen Liegenschaften für bezahlbaren Wohnungsbau bereitstellen und gleichzeitig mit größeren Grundstückseignern (Kirchen, Stiftungen, Unternehmen) kooperieren, um deren Liegenschaften zu mobilisieren. Die Kommunen werden angehalten, ihre Vergabeverfahren, insbesondere Konzeptvergaben, stärker als Steuerungsinstrument zu nutzen.

2. Verbesserung der Anwendung und Wirksamkeit der Instrumente zur Baulandmobilisierung und für eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Bodenpolitik

Generell appelliert die Kommission, das Gemeinwohl stärker zu betonen, da es sich bei Boden um eine begrenzte Ressource handelt. Hierfür seien Anpassungen im Baugesetzbuch (BauGB) notwendig, etwa:

- § 31 BauGB: Um die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erleichtern, müssten die Wohnbedürfnisse als Gründe des Wohls der Allgemeinheit ergänzt werden.

- Neuer § 9 Abs. 2. BauGB solle sektorale Bebauungspläne vorsehen, die sich auf Festsetzungen im Wohnungsbau beschränken und für den unbeplanten Innenbereich gelten (§ 34 BauGB)

- § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB: Das Vorkaufsrecht der Kommunen soll um einen Monat verlängert werden.

- § 24 Abs. 2 BauGB: Kommunen sollen ein Vorkaufsrecht bei Schrottimmobilien erhalten.

- § 13 b BauGB: Die erleichterte Ausweisung von Bauland soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.

Darüber hinaus sollten Baugebote erleichtert werden, um Eigentümer dazu anzuhalten, innerhalb einer Frist ihre Grundstücke zu bebauen oder zu verkaufen. Eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ soll sich wandelnde Räume – als Nebeneinander von Wohnen, landwirtschaftlichen Betrieben und gewerblicher Nutzung – definieren. Die Kommission begrüßt außerdem den Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einer Experimentierklausel, die die Flexibilität erhöht, um Konflikte zwischen Gewerbebetrieben und Wohnbebauung in Sachen Lärmschutz zu lösen.

3. Verbesserung des Prozessmanagements bei der Baulandbereitstellung

Generell müsse die Planungsprozesssteuerung einer Modernisierung unterzogen werden: Hier werden als Stichwörter die Standards XBau und XPlanung benannt, die vom IT-Planungsrat 2017 beschlossen worden waren. Außerdem solle ein laufendes Monitoring durch das Baulandkataster sichergestellt werden.

4. Verbesserung des Datenbestands für Analyse und Markttransparenz

Abschließend fordert die Kommission eine höhere Verfügbarkeit und Transparenz bodenpolitisch relevanter Daten.

Skepsis seitens der Immobilienwirtschaft

Die Empfehlungen der Kommission blieben nicht ohne Kritik seitens der Immobilienbranche. „Solange Bauland Mangelware bleibt, weil die Kommunen zu wenig und zu langsam Bauland ausweisen, wird es keine gerechte Bodenpolitik und keine Lösung des Wohnraummangels geben.“, so Christian Bruch, Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Er fürchtet, dass viele der Vorschläge nur einer Umverteilung von vorhandenem Bauland, nicht aber der Mobilisierung neuen Baulands dienen. Weiter kritisierte er den sektoralen Bebauungsplan, der im ungeplanten Innenbereich neue Auflagen für die Wohnbebauung schafft und Verfahren verzögere (neuer § 9 Abs. 2 d Baugesetzbuch). Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe zeigte sich skeptisch und stellte die Baugebote sowie die Ausdehnung des Vorkaufsrechts der Kommunen in Frage.


Das Gutachten können Sie hier herunterladen.