ARGE Baurecht Expertentipp im Springer Branchendienst

Der Expertentipp „ADR-Verfahren im Bauvertrag berücksichtigen“ erschien als Aufmacher in der Ausgabe von 4. Juni 2015 des renommierten Branchen-Dienstes „Springer for Professionals“ im Bereich Bauwesen. Darin rät Kathrin Heerdt, Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht, Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) schon bei Vertragserstellung zu berücksichtigen.

Der Expertentipp „ADR-Verfahren im Bauvertrag berücksichtigen“ erschien als Aufmacher in der Ausgabe von 4. Juni 2015 des renommierten Branchen-Dienstes „Springer for Professionals“ im Bereich Bauwesen. Darin rät Kathrin Heerdt, Vorstandsmitglied der ARGE Baurecht, Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren) schon bei Vertragserstellung zu berücksichtigen. „Mit den ADR-Verfahren stärken wir die Eigenverantwortung der Baubeteiligten, die dadurch mehr Entscheidungskompetenz erhalten und Konflikte schneller und kostengünstiger lösen können“, führt die Fachanwältin für Bau- und Immobilienrecht aus. Mediationen oder Schlichtungen sind nach Heerdt die besten Formen der ADR. Diese Instrumente finden sich auch in der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau), die von der ARGE Baurecht einwickelt wurde.

Der Branchendienst erscheint im Springer Fachmedien Verlag Wiesbaden, der zur Fachverlagsgruppe Springer Science+Business Media gehört.