
Digital geht auch! Der Nachbericht zur Herbsttagung 2020
20.12.2020 Die ARGE Baurecht tagt zweimal im Jahr: im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres. Daran ändert auch ein Veranstaltungsverbot nichts, wie die 56.…
Der fachliche Austausch ist sicher! Denn auch bei der Frühjahrstagung der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein am 5. und 6. März 2021 setzen wir aufgrund der aktuellen Lage erneut auf ein rein digitales Format.
Das Programm der 57. Baurechtstagung hat es wieder einmal in sich. Das Themenspektrum reicht von den „Mängelrechten“ vor bzw. ohne Abnahme, typischen Risiken der Anwaltshaftung und ihrer Abwehr, den speziellen Fragen zu § 642 BGB, dem rechtlichen und technischen Stand von Videositzungen bis hin zu den Besonderheiten des niederländischen Baurechts.
Aufgrund der aktuellen Lage konzentrieren wir uns auch dieses Mal wieder auf ein rein digitales Format. Wenn Sie sich bereits für die Präsenzveranstaltung angemeldet haben, werden Sie automatisch auf das Online-Format umgebucht. Wenn Sie dies nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Tagungsorganisation.
Übrigens, für Ihre virtuelle Teilnahme erhalten Sie bis zu zehn FAO-Fortbildungsstunden.
Die anwaltliche Beratungstätigkeit im Bauträgerrecht ist nicht nur rechtlich anspruchsvoll – besonders das Auftreten als „Gemeinschaftsanwalt“ für verschiedene Erwerber erfordert neben Fachwissen in diversen Rechtsgebieten auch besondere zwischenmenschliche und organisatorische Kompetenzen. Der Vortrag widmet sich spannenden Fragen, die sich bei der Beratung von Einzelerwerbern, Erwerbergruppen und Wohnungseigentümergemeinschaften in der Auseinandersetzung mit Bauträgern stellen.
Baurecht in den Niederlanden: spezifische baurechtliche Bedingungen und Verträge, UAV 2012, UAV-GC 2005, DBFM(O), niederländisches bürgerliches Gesetzbuch - ein Überblick.
Der Referent berichtet über die Erfahrungen mit Videositzungen in Rechtssachen im Pandemiejahr, um rechtliche und tatsächliche Schlüsse für den Einsatz im Bauprozess herauszuarbeiten. Dabei werden Anregungen für die anwaltliche Tätigkeit im Bauprozess gegeben, prozessuale Einwirkungsmöglichkeiten aufgezeigt und der Vortrag mit einen Ausblick auf mögliche künftige Entwicklungen abgeschlossen. Der Vortrag gibt die persönliche Meinung des Referenten wieder.
Der Vortrag befasst sich mit Einzelfragen rund um den Annahmeverzug nach § 642 BGB, u.a. mit dem Maßstab für die Bemessung der Entschädigung und den Voraussetzungen für eine Kündigung des Unternehmers nach § 643 BGB.
Der Vortrag gibt, anknüpfend an die Herbst-Tagung im November 2020, einen Überblick über die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Baurecht.
Der VII. Zivilsenat des BGH hat in drei grundlegenden Entscheidungen jeweils vom 19.01.2017 festgestellt, dass die Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme und nur ausnahmsweise auch vor Abnahme geltend gemacht werden können, wenn dem Besteller – zum Beispiel wegen des Übergangs des Werkvertrages in ein Abrechnungsverhältnis – ein Erfüllungsanspruch nicht mehr zusteht. In dem Vortrag soll nicht auf diese Ausnahmefälle, sondern darauf eingegangen werden, welche rechtlichen Möglichkeiten der Besteller gegenüber dem bauausführenden Unternehmer nach dem BGB hat, wenn er bereits während der Bauphase erkennt, dass der Unternehmer eine nicht vertragsgemäße, also „mangelhafte“, Leistung erbringt. Dabei wird insbesondere zwischen der Rechtslage vor dem vereinbarten Fertigstellungstermin bzw. der sich aus dem Gesetz ergebenden Fälligkeit der Gesamtleistung und der Rechtslage nach Erreichen des Fertigstellungstermins bzw. der Fälligkeit der Gesamtleistung differenziert.
Rechtsanwalt ist ein gefahrgeneigter Beruf. Nicht nur am Bau geschehen Fehler, sondern auch im Bauprozess. Auch wenn es angenehmere Themen gibt: Es ist immer wieder wichtig, sich mit typischen Haftungsfallen im Anwaltsalltag zu befassen und zu überlegen, was man zur eigenen Absicherung tun kann.
Vorschlag zur Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten, je nach aktueller Lage auch nur virtuell.
Unter folgendem Link können Sie sich zur (rein digitalen) 57. Baurechtstagung am 5. und 6. März 2021 anmelden: www.anwaltakademie-event.de/1947
Wenn Sie sich bereits für die Präsenzveranstaltung angemeldet haben, werden Sie automatisch auf das Online-Format umgebucht. Über die Differenz des Tagungsbeitrags erhalten Sie eine Gutschrift. Wenn Sie dies nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Tagungsorganisation.
Ansprechpartner: Philipp Arndt
arndt@anwaltakademie.de
Tel.: 030-726153-181
Es wird eine Teilnahmebescheinigung gemäß § 15 FAO ausgestellt (8,5 Stunden ohne, 10 Stunden mit Grundlagenveranstaltung).
Die 57. Baurechtstagung findet ausschließlich digital statt.
Teilnahme online: Mitglieder ARGE Baurecht oder FORUM Junge
Anwaltschaft € 290,00; Nichtmitglieder € 330,00
Ausbildungstarif (für Studenten und Referendare – Nachweis
erforderlich) € 50,00
Der Tagungsbeitrag für die Onlineveranstaltung ist mehrwertsteuerfrei.
An der Grundlagenveranstaltung können nur Personen teilnehmen, die ihr 40. Lebensjahr zum Veranstaltungstermin noch nicht überschritten haben. Es ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die im Zuge der Online-Anmeldung erledigt werden kann.
Bitte informieren Sie uns schriftlich bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung über eine etwaige Verhinderung. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 21,00. Sollte uns Ihre Absage bis fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung erreichen, ist die Hälfte der Tagungsgebühren zu zahlen. Sie zahlen die volle Tagungsgebühr, wenn uns Ihre Stornierung erst nach den genannten Fristen erreicht.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage des Seminars bei zu geringer Teilnahmezahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn), bei Hotelschließung, bei Ausfall eines Dozenten oder bei höherer Gewalt vorbehalten müssen. Zudem behalten wir uns eine Reduzierung der Teilnehmerzahl auf Grund etwaiger behördlicher Maßnahmen (z. B. Abstandsregelungen) ausdrücklich vor, wodurch ggf. bestätigte Teilnahmezusagen kurzfristig storniert werden müssen. Sollen wir eine Tagung absagen oder eine bestätigte Teilnahme stornieren müssen, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters, seiner Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden (im Online-Format Screenshots der Referierenden), die gegebenenfalls in den DAV-Medien veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sprechen Sie uns an.
DeutscheAnwaltAkademie, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Ansprechpartner: Philipp Arndt
arndt@anwaltakademie.de
Tel.: 030-726153-181
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Mitglieder der ARGE Baurecht können Sie sich an der Gestaltung der Tagungen beteiligen. Senden Sie ihre Ideen und Wünsche an tagung@arge-baurecht.com. Alle Vorschläge werden sorgfältig geprüft.