Bei Mangel Geld! ‚Hintertürchen‘ für Bauherren bleibt offen

12.03.2019 – Jahrzehntelang konnten Bauherren die zu erwartenden Kosten zur Mängelbeseitigung auf Basis eines Gutachtens einfordern und über den ausgezahlten Geldbetrag frei verfügen. Entsprechend "einfach" konnte es sich der Anwalt des Bauherrn machen: Unter Vorlage eines (seriösen) Privatgutachtens oder eines realistischen Kostenvorschlags wurde dem Handwerker oder Architekten der Prozess gemacht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil VII ZR 46/17 vom 22. August 2018 grundlegend geändert. „Und dennoch gibt es einen anderen Weg, an das Geld zu kommen“, sagt Rechtsanwalt Marco Röder, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht. » mehr