Versicherungen dem Gebäudelebenszyklus anpassen

Den Traum vom Eigenheim erfüllt, und dann? Wer privat ein Haus baut, sollte dieses auch schützen, meint Rechtsanwalt Peter Sohn. Er empfiehlt eine Reihe von Versicherungsschützen, um das eigene Haus - gemäß seines Lebenszyklus - zu schützen.

Private Häuslebauer sollten sich gegen finanzielle Risiken absichern. Dazu empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz dem Lebenszyklus des Hauses anzupassen. „Während der Bauphase sind zum Beispiel die Bauherrenhaftpflicht- und die Bauleistungsversicherung wichtig. Nach Fertigstellung sollte das Eigenheim gegen Naturgewalten und andere Risiken geschützt werden“, empfiehlt Rechtsanwalt Dr. Peter Sohn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht).

Um sein neues Zuhause gegen Brand-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden abzusichern, rät Sohn zu einer Wohngebäudeversicherung. „Leben Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet, empfiehlt sich zudem die Einbeziehung von Elementarschäden in diese Versicherung“, ergänzt der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Eine Hausratversicherung schützt das Inventar des Hauses vor Wegnahme nach Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dazu versichert sie neben den reinen Sachschäden auch die entstehenden Folgekosten für Aufräumung, Schutz und Hotel. Nach Bedarf sind weitere Einschlüsse, wie der Diebstahl von Fahrrädern, möglich.

Die Gebäudehaftpflicht ist hierzulande zwar nicht mehr verpflichtend, doch nach wie vor ratsam. Gerade für vermietete Immobilien ist sie empfehlenswert. „Sie schützt den Eigentümer vor Schadensersatzansprüchen eines Dritten, die durch die Immobilie entstanden sind, z.B. durch herabfallende Dachziegel. Sie leistet Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden“, erklärt Fachanwalt Sohn.

Für Vermieter ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen, die durch den zuvor genannten Unfall entstehen können. Dazu prüft sie, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, erfüllt die berechtigten Forderungen und wehrt die unberechtigten, notfalls auch gerichtlich, ab.

Bei Gebäuden mit vielen Fensterflächen rät Sohn zu einer speziellen Glasversicherung. Für Häuser mit einem Öltank empfiehlt er eine Gewässerhaftpflichtversicherung. 

Rechtsanwalt Dr. Peter Sohn

  • Fahanwalt für Bau- und Architektenrecht
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