Geschuldeter Leistungsumfang bei Schlüsselfertigkeit

07.12.2016 – Bei der schlüsselfertigen Herstellung eines Bauvorhabens entwickeln die Vertragsparteien häufig ganz unterschiedliche Vorstellungen über die Reichweite einer solchen Schlüsselfertigkeitsabrede. Kommt es im Nachhinein zum Streit, stehen sich die Parteien mehr oder weniger unversöhnlich gegenüber. Der Auftraggeber besteht auf Ausführung einer aus seiner Sicht mit beauftragten und damit geschuldeten Leistung, der Auftragnehmer hingegen will allenfalls gegen gesonderte Nachtragsvergütung weitere Leistungen erbringen. Im vorliegenden Beitrag erläutert Rechtsanwalt Holger Pauly aus Saarbrücken anhand ausgewählter Rechtsprechung typische Probleme und mögliche Lösungen des Schlüsselfertigbaus. » mehr